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023/2002
Datum: 25.01.2002
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heute im Bundestag - 25.01.2002

Fahrbereitschaft an den Bonner Dienstsitzen soll weiter verkleinert werden

Rechnungsprüfungsausschuss/

Berlin: (hib/MIK) Für einen weiteren Abbau der Fahrbereitschaft an den Bonner Dienstsitzen der Bundesministerien hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) eingesetzt. Er forderte deshalb am Freitagvormittag die Bundesregierung erneut "mit Nachdruck" auf, alle Stellen für Kraftfahrer künftig wegfallen zu lassen. Ausgenommen werden sollen nur die Stellen für Cheffahrer und deren Stellvertreter sowie die Stellen, deren Bedarf durch Wirtschaftlichkeitsberechnungen nachgewiesen sind.

Aus einem Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) geht hervor, dass die Regierung im Mai 2000 insgesamt 206 Kraftfahrer in Bonn beschäftigte. Davon seien 23 als Fahrer, Cheffahrer und stellvertretende Cheffahrer für Minister und Staatssekretäre eingesetzt worden. Nach dem Bericht ist der Auslastungsgrad der Fahrer in Bonn bei den Ressorts unterschiedlich. Sie schwanke zwischen 20 und 63 Prozent und liege insgesamt bei 44 Prozent. Der Anteil der kostenintensivsten Stadtfahrten im Gesamtaufkommen habe durchschnittlich 59,4 Prozent betragen. Außerdem hat der BRH "erhebliche Zweifel", dass die Entlohnung der Kraftfahrer gerechtfertigt sei. Der Lenkungsausschuss Verwaltungsorganisation und das Kabinett hatten, so der BRH, 1998 beschlossen, die behördeneigenen Fahrbereitschaften in Berlin weitgehend abzuschaffen und dort nur noch einen dezentralen Cheffahrerdienst vorzuhalten. Entsprechende Beschlüsse für Bonn seien jedoch noch nicht gefasst worden. Bei einer vom BRH aus wirtschaftlichen Gründen empfohlenen Umsetzung dieser Beschlüsse auch in Bonn ließen sich rund 180 Fahrer einsparen, heißt es in dem Bericht.

Von einem Überhang von insgesamt 218 Stellen seien bis September 34 Stellen abgebaut worden, schreibt der BRH weiter. Damit werde deutlich, dass bisher kein Ressort die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um den Überhang an Kraftfahrern abzubauen. Deshalb soll das Bundesministerium der Finanzen bis zum 30. Januar kommenden Jahres einen Bericht vorlegen, was bisher geschehen ist.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2002/2002_023/02
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