Gesetzliche Vorgaben zur Erkennbarkeit von Videoüberwachung erläutern
Berlin: (hib/WOL) Die Äußerungen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz zur Kennzeichnung videoüberwachter Bundesgebäude sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage der PDS ( 14/8110). Die Fraktion bezieht sich dabei auf Meldungen, wonach der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob, erklärt habe, der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle seien durch "geeignete Maßnahmen" erkennbar zu machen. Ein Unterlaufen dieser Verpflichtung sei als Gesetzverstoß zu werten. Der Bundesbeauftragte habe deshalb angekündigt, die Regierung auf korrekte Anwendung der Vorschrift hinzuweisen. Demgegenüber habe die Bundesregierung in einer zuvor erteilten Antwort ( 14/7905) zur Videoüberwachung an Bundesgebäuden erklärt, die Kameras seien für jedermann sichtbar angebracht, und eine Beobachtung damit erkennbar. Zudem hätten die an Bundesliegenschaften angebrachten Videokameras nicht den Zweck, öffentlich zugängliche Räume zu überwachen. Die PDS will nun wissen, ob die Regierung die Einschätzung des Bundesbeauftragten teilt.