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085/2002
Datum: 03.04.2002
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heute im Bundestag - 03.04.2002

Ökolabel für Handys soll niedrige SAR-Werte sicherstellen

/Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Nach Auffassung des Bundesumweltministeriums soll ein Ökolabel sicherstellen, dass Handys mit niedrigeren SAR-Werten entwickelt werden, die auch unter ungünstigen Netzbedingungen noch funktionsfähig bleiben. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung ( 14/8501) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 14/8308) hervor. Die spezifische Absorptionsrate (SAR) gibt der Antwort zufolge die Energie hoch frequenter elektromagnetischer Felder an, die in einem Massenteil oder Gewebeteil gemittelt in einer bestimmten Zeit absorbiert wird. Für ein Handy sei vor allem die im Kopf absorbierte Energie relevant. Der SAR-Wert bilde die Basis der Empfehlungen zur Grenzwertfestsetzung der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen und der Empfehlung des EU-Ministerrats vom Juli 1999 zur Begrenzung der elektromagnetischen Felder, denen die Bevölkerung ausgesetzt ist. Das Konzept eines Gütesiegels werde derzeit mit den Handyherstellern beraten, so die Regierung. Das Bundesumweltministerium halte das Umweltzeichen "Blauer Engel" für ein geeignetes Instrument. Es sei ein freiwilliges Zeichen, das jeweils unter Mitwirkung der wichtigsten gesellschaftlichen Gruppen einschließlich der Industrie erarbeitet werde und habe über Deutschland hinaus große Anerkennung gefunden.

Die individuelle Belastung einzelner Menschen durch elektromagnetische Felder hängt den Angaben zufolge sehr stark davon ab, unter welchen Bedingungen telefoniert wird. Jedes Handy passe seine Sendeleistung den jeweiligen Sende- und Empfangsbedingungen an. Der SAR-Wert werde immer bei maximaler Sendeleistung gemessen. Dies schließe nicht aus, dass im Einzelfall bei einzelnen Handytypen unterhalb des festgelegten SAR-Wertes voneinander abweichende Bedingungen auftreten. Entscheidend sei aber, dass ein gekennzeichnetes Handy den angegebenen SAR-Wert unter keinen Bedingungen überschreitet. Mit einer Kennzeichnung solle diese Obergrenze dokumentiert werden, so die Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2002/2002_085/02
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