Ethik-Kommission empfiehlt Konkretisierung von PID-Verbot
Berlin: (hib/NEI) In ihrem Schlussbericht ( 14/9020) empfiehlt die Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" des Deutschen Bundestages mehrheitlich, gegebenenfalls im Rahmen eines neuen Fortpflanzungsmedizingesetzes, den Inhalt des Embryonenschutzgesetzes zu bewahren und das Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) zu konkretisieren. Bei der PID handelt es sich um eine Untersuchungsmethode, die es ermöglicht, Embryonen, die außerhalb des Mutterleibes erzeugt wurden, Zellen zu entnehmen und diese auf bestimmte genetische Merkmale oder Chromosomenstörungen hin zu untersuchen. Die Mehrheit der Kommission vertritt die Ansicht, dass PID nach geltendem Recht verboten ist, heißt es in dem Bericht. Das Embryonenschutzgesetz enthalte ein umfassendes Schutzkonzept für den Embryo und die PID verstoße gegen dieses Schutzkonzept, weil die Erzeugung und die Übertragung des Embryos in die Gebärmutter der Frau an Bedingungen geknüpft werden. Es wird weiter empfohlen, darauf hinzuwirken, dass in internationalen Vereinbarungen von der Zulassung oder weiteren Nutzung der PID Abstand genommen wird. Eine Minderheit der Kommission hatte sich aber auch dafür ausgesprochen, die Präimplantationsdiagnostik für Paare mit einem nachweisbar hohen genetischen Risiko unter bestimmten Bedingungen zuzulassen.
In ihrem Bericht äußert sich die Kommission auch zum Umgang mit genetischen Daten, worunter alle Informationen über das Erbgut eines Menschen verstanden werden. Es wird empfohlen, genetische Untersuchungen am Menschen durch ein umfassendes Gendiagnostikgesetz zu regeln. Es sei dabei das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen. Dazu gehörten sowohl das Recht einer Person, die eigenen genetischen Befunde zu kennen, als auch sie nicht zu kennen. Darüber hinaus sollte die Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimnisbereiches durch heimliche Gentests unter Strafe gestellt werden. Die Kommission rät, den Umgang mit genetischen Daten in einer eigenständigen datenschutzrechtlichen Regelung festzuschreiben, die eine missbräuchliche Verwendung genetischer Daten verhindert. In dem vorgelegten Bericht wird eine Erweiterung von Artikel 3 des Grundgesetzes um den Begriff der genetischen Merkmale gefordert, dem zufolge niemand wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung oder seines Glaubens benachteiligt werden darf.
Ferner regt die Ethik-Kommission an, Versicherungsunternehmen im Rahmen einer gesetzlichen Regelung zu untersagen, die Ergebnisse von Gentests zu verlangen, anzunehmen oder zu verwerten, die Aussagen über die künftige gesundheitliche Entwicklung eines Menschen machen. Darüber hinaus hebt die Kommission die zentrale Rolle der Forschung in der Medizin hervor, weist jedoch darauf hin, dass jede einzelne medizinische Intervention, die die Forschung an Menschen zum Gegenstand hat, in ethischer und rechtlicher Hinsicht besonderer Rechtfertigung bedarf.