Probleme beim Nachweis von Dauergrünland bei Anträgen auf EU-Mittel
Berlin: (hib/VOM) Nach einer EU-Verordnung dürfen für Flächen, die Ende 1991 als Dauergrünland, Wälder oder Dauerkulturen oder sonst nicht landwirtschaftlich genutzt wurden, keine Flächenzahlungen für landwirtschaftliche Kulturpflanzen gewährt werden. Mit dieser Vorschrift soll unter anderem eine Ausweitung der prämienfähigen Fläche verhindert werden, stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/8965) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 14/8926) fest. Die Umsetzung und Kontrolle dieser Vorschrift bereitet den zuständigen Ländern Probleme, die mit wachsendem Abstand vom Stichtag 31. Dezember 1991 noch zunehmen, wie in der Antwort festgestellt wird. Dies gelte vor allem dann, wenn zu ermitteln ist, ob es sich bei den Ende 1991 als Grünland bewirtschafteten Flächen um Dauergrünland oder Ackergrünland gehandelt hat. Zu Ermittlung der prämienfähigen Flächen haben die Länder nach Aussage der Regierung im Laufe der vergangenen Jahre begonnen, so genannte Artikel-7-Kataster aufzubauen, die in Niedersachsen als "Dauergrünlandkataster" bezeichnet werden. Die Landwirte müssen Erklärungen abgeben oder Nachweise über die Prämienfähigkeit am 31. Dezember 1991 vorlegen, wenn sie erstmals Anträge auf Prämien stellen. Zu diesen Nachweisen zählten Schlagkarteien, Luftbilder mit ausreichender Auflösung, Flurbereinigungsunterlagen, Aufzeichnungen aus Buchführungsunterlagen, Gasölunterlagen, Hagelversicherungsunterlagen, Bodenuntersuchungsergebnisse oder Unterlagen über eine Nachfeststellung des Einheitswertes sowie bestimmte Zeugenaussagen. Als Ergebnis dieser Nachweise erhielten die Flächen, für die Prämien beantragt werden, im Artikel-7-Kataster einen Dateieintrag mit der maximal prämienfähigen Flächengröße, berichtet die Regierung. Vor der jeweiligen Prämienzahlung würden die vom Landwirt beantragten Flurstücke mit diesem Kataster abgeglichen, um nicht prämienfähige Flächen auszuschließen.
Die Bundesregierung begrüßt nach eigenen Angaben die Bemühungen der Länder, solche Prüfdatenbestände einzurichten und Abgleiche vorzunehmen, um das Risiko berechtigter Zahlungen zu vermeiden. Die EU-Kommission habe bei ihren Prüfungen in den vergangenen Jahren vor allem auf die Förderfähigkeit der beantragten Flächen geachtet. Berechnungen für Niedersachsen hätten ergeben, dass zur Erstellung des Dauergrünlandkatasters etwa 43 000 Arbeitsstunden erforderlich sind. Dem stehe ein Einspareffekt bei den jährlichen Dauergrünlandabgleichen in Höhe von 4400 Stunden pro Jahr gegenüber. Der Aufwand für den Landwirt, der in der Regel Pächter der Fläche sei, ist nach Darstellung der Regierung unterschiedlich hoch. Zum Teil lägen ihm keine brauchbaren Angaben vor, und es seien Nachforschungen erforderlich, um geeignete und aussagefähige Belege zu beschaffen.