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042/2003
Datum: 20.02.2003
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heute im Bundestag - 20.02.2003

FDP: Keine Sozialversicherungsbeiträge auf "Phantomlöhne"

/Gesundheit und Soziale Sicherung/Antrag

Berlin: (hib/RAB) Sozialversicherungsbeiträge sollen nur auf der Grundlage von tatsächlich vom Arbeitgeber erbrachten Leistungen berechnet werden. Mit dieser Aufforderung an die Regierung will die FDP in einem Antrag ( 15/456) verhindern, dass Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge auf "Phantomlöhne" entrichten müssen. Die Fraktion versteht darunter Leistungen von Arbeitgebern, die nicht erbracht worden seien, die Arbeitgeber jedoch einen tarifvertraglichen Anspruch hätten. Auf die Arbeitgeber kämen somit erhebliche Nachforderungen aus diesen "Phantomlöhnen" zu, die insbesondere bei den kleineren und mittleren Unternehmen existenzbedrohende Wirkung haben könnten. Da Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer unterschiedlich berechnet würden, sieht die Fraktion kleine und mittlere Betriebe mit unnötigen Kosten belastet. Um Bürokratie abzubauen und die Betriebe und Unternehmen von Kosten zu entlasten, halten es die Abgeordneten daher für notwendig, die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer einheitlich zu berechnen.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_042/03
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