Bei Neuverträgen mit Postagenturen Kartellamtsprüfung abwarten
Berlin: (hib/VOM) Der Deutsche Bundestag soll die Deutsche Post AG auffordern, die Neuordnung ihres Vertragsverhältnisses mit den Postagenturen so lange auszusetzen, bis die Prüfung des Bundeskartellamtes abgeschlossen ist. Dies verlangen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 15/615). Darin heißt es, die Deutsche Post AG ordne die Zusammenarbeit mit ihren Agenturen neu und verlange den Abschluss geänderter Verträge. Das Vertragsangebot sei so ausgestaltet, dass es der Zusammenarbeit eine völlig neue Grundlage gebe. Von einer Veränderung der Rahmenbedingungen für einen auskömmlichen Betrieb von Postagenturen wären damit zahlreiche mittelständische Existenzen und Arbeitsplätze betroffen, so die Fraktionen. Die Postagenturen und ihre Interessenvertretungen argumentierten, dass sie in dem von der Deutschen Post AG verwendeten neuen Standardvertrag für Postagenturen einen "Knebelungsvertrag" sähen, der den dauerhaft wirtschaftlichen Betrieb der Agenturen gefährde. Die Post nutze zu Lasten der Agenturen ihre auf ihre monopolberuhende Marktmacht, um im Vertrieb Kosten zu Lasten der Agenturen zu sparen. Sie verwiesen darauf, dass dieser Vertrag das Vergütungsniveau um 25 bis 35 Prozent senken würde.
Die Deutsche Post AG halte dagegen, dass sie an einer weiteren vertrauensvollen Zusammenarbeit mit ihren Partnern interessiert sei. Sie spüre jedoch verstärkten Druck, Kosten zu senken und Erlöse zu steigern. Daher sei auch die Neugestaltung der Partnerverträge unvermeidlich. Vor allem Struktur und Höhe der bisherigen Vergütungen seien betriebswirtschaftlich nicht mehr vertretbar, da sich die Grundvergütung als zu hoch erwiesen habe, zunehmend einfache, nicht wertschöpfende Leistungen erbracht würden und der Verkauf von hochwertigen Produkten nicht ausreichend sei.
Die Fraktionen verlangen von der Regierung, sie solle das Vorgehen des Unternehmens beobachten, auf "Angemessenheit" achten und dem Bundestag über das Ergebnis der Prüfung des Bundeskartellamtes zur Vertragspolitik der Post gegenüber den Postagenturen berichten. Sie solle darüber hinaus dafür sorgen, dass das Unternehmen die nach der Post-Universaldienstleistungsverordnung vorgesehene flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen gewährleistet. Schließlich sei zu prüfen, ob die rechtlichen Instrumente die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post in die Lage versetzen, einer möglichen Gefährdung der flächendeckenden Versorgung "rechtzeitig und ausreichend" entgegenwirken zu können.