CDU/CSU fragt nach Auswirkungen der Eurovignette auf Transportunternehmen
Berlin: (hib/POT) Die CDU/CSU-Fraktion will in einer Kleinen Anfrage ( 15/976) wissen, ob sich die Einführung der emissionsbezogenen Gebührensätze bei der Eurovignette im April 2001 auf die Flottenstruktur der Transportunternehmen in Deutschland oder anderer am Eurovignetten-Übereinkommen beteiligter Länder ausgewirkt hat. Die Eurovignette als zeitbezogene Autobahngebühr wird seit 1995 in Deutschland für deutsche und ausländische Lastkraftwagen ab zwölf Tonnen zulässigem Gesamtgewicht erhoben. Darüber hinaus soll die Regierung sagen, ob die Transportunternehmen dazu übergegangen sind, die schweren Nutzfahrzeuge ab zwölf Tonnen zulässigem Gesamtgewicht durch kleinere beziehungsweise leichtere Nutzfahrzeuge zu ersetzen.
Die Union interessiert des Weiteren, ob die Erfahrungen mit den Auswirkungen der Eurovignette auf die Flottenstrukturen der europäischen Verkehrsunternehmen auf das neue streckenbezogene Gebührensystem übertragbar sind. Außerdem fragen die Abgeordneten, auf welchen Erkenntnissen die Annahmen der Bundesregierung beruhen, durch das neue Mautsystem mehr Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern und durch die Mauteinnahmen mehr Finanzmittel für Investitionen in die Infrastruktur zu erhalten. Die Fraktion verweist auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes, nach denen im letzten Jahr sowohl der Güterverkehr auf der Schiene als auch auf der Straße abgenommen hat.