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110/2003
Datum: 22.05.2003
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heute im Bundestag - 22.05.2003

Koalitionsfraktionen und CDU/CSU sind für Veränderungen bei Mauterhebung

Verkehr und Bauwesen/Antrag

Berlin: (hib/POT) Bis das geplante Harmonisierungsvolumen in Höhe von 600 Millionen Euro jährlich für das deutsche Transportgewerbe gewährleistet ist und die EU-Kommission den hierzu notwendigen Maßnahmen zugestimmt hat, soll der Eingangssatz für die Lkw-Maut bei der Mauteinführung am 31. August 2003 auf zunächst durchschnittlich 12,4 Cent pro Kilometer reduziert werden. Dies fordern SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen in einem gemeinsamen Antrag ( 15/1023).

Die Bundesregierung soll sich nach dem Willen der Antragsteller für die beihilferechtliche Genehmigung des Mautermäßigungsverfahrens und des Mineralölsteueranrechnungsverfahrens durch die EU-Kommission einsetzen. Erst wenn dies der Fall ist, sollen die Mautsätze um 2,6 Cent pro Kilometer angehoben werden. Außerdem soll die Regierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kfz-Steuergesetzes vorlegen, mit dem Ziel die Kfz-Steuer für schwere Nutzfahrzeuge bis auf das EU-rechtliche zulässige Mindestniveau abzusenken. Wenn die hierdurch angestrebte Entlastung von 115 Millionen Euro erreicht ist, soll die Maut nach Inkrafttreten der entsprechenden Regelung um weitere 0,5 Cent pro Kilometer angehoben werden. Des Weiteren soll die Regierung ein Innovationsprogramm zur Förderung der verkehrs- und umweltpolitisch erwünschten vorzeitigen Anschaffung besonders emissionsarmer schwerer Lkw ab 2004/2005 vorbereiten, wobei die Fraktionen von einem Fördervolumen zwischen 120 und 140 Millionen Euro ausgehen. Nach Vorliegen der erforderlichen Genehmigung der EU-Kommission sollen die Mautsätze entsprechend angehoben werden.

Außerdem fordern die Antragsteller die Zweckbindung des Mautaufkommens im Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge deutlicher zu bestimmen. Demnach soll nach Abzug der Ausgaben für Betrieb, Überwachung und Kontrolle des Mautsystems das verbleibende Mautaufkommen zusätzlich dem Verkehrshaushalt zugeführt und in vollem Umfang zweckgebunden für die Verbesserung der Infrastruktur, überwiegend für den Bundesfernstraßenbau, verwendet werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_110/03
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