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148/2003
Datum: 02.07.2003
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heute im Bundestag - 02.07.2003

Ausbeutung und Missbrauch im Au-pair-Bereich verhindern

Wirtschaft und Arbeit/Antrag

Berlin: (hib/VOM) SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP wollen in einem gemeinsamen Antrag ( 15/1315) die private Vermittlung im Au-pair-Bereich verbessern und Ausbeutung und Missbrauch verhindern. Au-pairs betreuen in der Regel die Kinder der Gastfamilie und helfen bei der täglichen Arbeit im Haushalt, heißt in der Initiative. Im Gegenzug dafür stelle die Gastfamilie ein Zimmer zur Verfügung, sorge für Verpflegung, zahle ein Taschengeld, schließe für das Au-pair eine Privatversicherung für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft, Geburt und eines Unfalls ab und ermögliche den Besuch von Sprachkursen. Dennoch gebe es immer wieder Probleme wie illegale Beschäftigung und Ausbeutung bis hin zum Missbrauch, stellen die Abgeordneten fest. In erster Linie werde dafür die neue Rechtslage bei der privaten Arbeitsvermittlung verantwortlich gemacht. Seit Ende März bestünden sowohl die Erlaubnispflicht für private Arbeitsvermittler als auch das Verbot, Nicht-EU-Ausländer anzuwerben, nicht mehr. Private Arbeitsvermittler benötigten lediglich eine Gewerbeanmeldung, Gastfamilien könnten Au-pairs auch selbst anwerben. Da die meisten Au-pairs jedoch aus Nicht-EU-Staaten kommen, benötigten sie eine Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltsbewilligung.

Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktionen sicherstellen, dass deutsche Auslandsvertretungen beim Erteilen von Visa für Au-pairs auf Sprachkompetenz achten, damit diese während des Aufenthalts in Deutschland bei Problemen mit den Gastfamilien Hilfe suchen können. Bei einem Besuchervisum sollten sie zudem darauf hinweisen, dass damit eine Au-pair-Beschäftigung nicht erlaubt ist. Ferner empfehlen die Fraktionen, dass sich Au-pair-Vermittler freiwillig im Rahmen einer Selbstverpflichtung ein gemeinsames Gütesiegel geben, um für alle Interessierten als geprüfte Au-pair-Vermittler erkennbar zu sein und um dadurch geeignete Qualitätsstandards durchzusetzen.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_148/09
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