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084/2004
Datum: 29.03.2004
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heute im Bundestag - 29.03.2004

Für mehr Wettbewerb im Schienenpersonennahverkehr

Verkehr und Bauwesen/Anträge

Berlin: (hib/MIK) Für mehr Wettbewerb im Schienenpersonennahverkehr und bei der Fahrzeugüberwachung setzt sich die FDP-Fraktion in zwei Anträgen ( 15/2752, 15/2751) ein. Danach soll die Bundesregierung ein Konzept vorlegen, wie der Wettbewerb im Schienenpersonennahverkehr schnell und effektiv verstärkt werden kann. Darüber hinaus soll sie als Eigentümerin bei der Deutschen Bahn AG durch geeignete Maßnahmen bewirken, dass die aktuell gültigen Verkehrsverträge, soweit sie durch freihändige Vergabe zustande gekommen sind, offengelegt werden sowie einen Wettbewerbsbericht vorlegen, in dem die Entwicklung des Wettbewerbs im Schienenpersonennahverkehr dargelegt und die Ursachen für mangelnden Wettbewerb analysiert werden. Zehn Jahre nach der Bahnreform hält die Deutsche Bahn AG einen Marktanteil von 91 Prozent der bundesweit bestellten Zugkilometer, so die FDP in ihrem Antrag. Gerade einmal 17 Prozent des bundesdeutschen Marktvolumens seien bisher im Wettbewerb vergeben worden. Die wenigen bisher durchgeführten wettbewerblichen Vergaben würden zeigen, dass bei einer konsequenten Ausschreibung aller Leistungen über eine Milliarden Euro pro Jahr eingespart werden könnte. Von der durch fehlenden Wettbewerb und mangelnde Transparenz gekennzeichnete Situation sei in erster Linie der Steuerzahler nachteilig betroffen.

t)

In ihrem zweiten Antrag fordern die Liberalen die Bundesregierung auf, bis September 2004 einen Bericht über die bisherigen Erfahrungen mit der amtlichen Anerkennung von Überwachungsorganisationen, die durch freiberufliche Kfz-Sachverständige gebildet und getragen werden, vorzulegen und gegebenenfalls einen Gesetzentwurf einzubringen, mit dem die Einzelbegutachtung von Fahrzeugen und die Führerscheinprüfungen für Prüfingenieure der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen freigegeben werden. Die amtliche Anerkennung von Überwachungsorganisationen freiberuflicher Kfz-Sachverständiger habe seit 1989 schrittweise zu Wettbewerb bei der hoheitlichen Fahrzeugüberwachung geführt, so die FDP. Dies sei unbestritten ein Erfolg im Interesse der Bürger. Deshalb müsse es stichhaltige Gründe dafür geben, wenn die bisherigen technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr vorbehaltenen Tätigkeitsfelder auch in Zukunft nicht für die Prüfingenieure der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen freigegeben werden sollen.

u) v)
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2004/2004_084/03
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