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134/2004
Datum: 21.05.2004
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heute im Bundestag - 21.05.2004

Kosten im öffentlichen Personennahverkehr sind seit 1993 "moderat" gestiegen

Verkehr und Bauwesen/Unterrichtung

Berlin: (hib/BES) Die Kosten im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind im Zeitraum 1993 bis 1998 "moderat" um 14,9 Prozent gestiegen. Dies geht aus einem Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Kostenunterdeckung im ÖPNV hervor. Der Bericht, der nun als Unterrichtung ( 15/3137) vorliegt, beruht auf der Datenerhebung aus dem Jahr 1998 und lässt Daten aus dem Bereich der Deutschen Bahn AG unberücksichtigt, da nach Angaben der Regierung keine aussagefähigen Erhebungen zur Verfügung standen.

Die Kosten- und Erlössituation hat sich den Angaben zufolge im genannten Zeitraum verbessert. Trotz steigender Kosten konnten in vielen Bereichen die eigenerwirtschafteten Erträge erhöht und somit die Kostendeckung verbessert werden. Auch zukünftig sei eine Verbesserung des Kosten- und Leitungsverhältnisses zu erwarten. Dazu beitragen würden weitere Restrukturierungsmaßnahmen in Verkehrsunternehmen, die zunehmende Anpassung der Liniennetze an die Mobilitätsbedürfnisse der Fahrgäste und die fortschreitende Ausschreibung von Verkehrslinien sowie das Linienbündeln.

1998 habe die öffentliche Hand insgesamt 14.322 Millionen Euro für die Sicherstellung des ÖPNV aufgewendet. Wesentlicher Bestandteil waren dem Bericht zufolge die Regionalisierungsmittel mit einem Umfang von 6.136 Millionen Euro. Die Eigenleistungen der Länder seien gegenüber 1993 um 144 Millionen Euro zurückgegangen. Die Regionalisierungsmittel würden seit der Einführung des Regionalisierungsgesetzes den Ländern zur Verfügung gestellt und durch die Länder eigenverantwortlich und nach den Erfordernissen regionaler Besonderheiten ausgegeben, so die Regierung weiter. Dies führe zu einer bedarfsgerechteren Förderung verkehrspolitischer Maßnahmen. Gleichzeitig werde damit aber die Transparenz und Vergleichbarkeit der Förderinstrumente zwischen den Bundesländern und dem Bund eingeschränkt.

Die Bundesregierung ist durch einen Beschluss des Bundestages vom 10. Juni 1976 verpflichtet, in regelmäßigen Abständen über die Kostenentwicklung im ÖPNV zu berichten. Der vorliegende Bericht ist bereits der sechste in der Folge.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2004/2004_134/03
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