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186/2004
Datum: 14.07.2004
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heute im Bundestag - 14.07.2004

Leichter Aufwärtstrend bei "binationalen" Eheschließungen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Die Eheschließungen zwischen deutschen Staatsbürgerinnen oder Staatsbürgern und Angehörigen anderer Nationen haben zugenommen. Laut Antwort der Regierung ( 15/3558) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/3377) sind im Jahr 2002 insgesamt 62.468 Ehen zwischen Deutschen und Ausländern in Deutschland geschlossen worden, im Jahr 1999 waren es noch 58.569. Leicht rückgängig ist hingegen die Zahl der Eheschließungen zwischen Deutschen im gleichen Zeitraum: Von 369.556 deutsch-deutschen Eheschließungen im Jahr 1999 sank die Zahl der Hochzeiten im Jahr 2002 auf 318.244. Weitgehend unverändert blieb die Zahl der Ehen von Ausländern untereinander: sie wird mit 11.549 für 1999 und mit 11.251 für 2002 beziffert. Für die Gesamtzahl aller Eheschließungen in Deutschland ergibt sich damit ein Rückgang von 430.674 Ehen im Jahr 1999 gegenüber 391.963 Hochzeiten im Jahr 2002. Maßgeblichen Anteil daran haben deutsche Bürgerinnen und Bürger, von denen sich 1999 noch 779.681 zur Ehe entschlossen, während ihre Zahl 2002 auf 698.956 sank. Der Ausländeranteil lag demgegenüber 1999 bei 81.667 Personen (EU-Anteil 26.283) und stieg 2002 auf 84.970 (EU-Anteil 26.982). Überproportional stieg damit der Anteil ausländischer Eheschließender, die nicht aus der EU kommen, von 55.384 im Jahr 1999 auf 57.988 im Jahr 2002.

Auf die Frage der Liberalen nach Erleichterungen bei Eheschließungen für binationale Paare durch Abbau von Bürokratie hat die Bundesregierung in der Antwort erklärt, das Eheschließungsgesetz von 1998 sei insbesondere dadurch vereinfacht worden, dass ein Ehefähigkeitszeugnis nur noch von solchen Verlobten beizubringen ist, die hinsichtlich der Voraussetzungen der Eheschließung ausländischem Recht unterliegen. Die Vereinfachung sei durch Einschränkungen des persönlichen und eine Erweiterung des sachlichen Anwendungsbereichs im Paragraphen 1.309 des Bürgerlichen Gesetzbuches erreicht worden. Gleichwohl ergebe sich bei binationalen Paaren und Familien ein besonderer Beratungsbedarf, der von der klassischen Arbeit der Wohlfahrtsverbände, nicht abgedeckt werden könne. Der Verband internationaler Familien- und Partnerschaften e.V. (Iaf) biete deshalb Qualifizierungsmaßnahmen für Behördenangehörige an. Die Beratung von binationalen Paaren und Familien berücksichtige die gesellschaftliche Situation, die künftige Rechtssituation mit Ausländerrecht, EU-Regelungen und Familienrecht, die Problematik von Trennung und Scheidung, die Möglichkeiten der Konflikt- und Krisenintervention sowie die interkulturelle Kommunikation im Hinblick auf Familientradition, Mehrsprachigkeit und Erziehung.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2004/2004_186/02
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