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209/2004
Datum: 07.09.2004
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heute im Bundestag - 07.09.2004

Start für Erhebung der Lkw-Maut auf deutschen Autobahnen neu geregelt

Verkehr und Bauwesen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SAS) Die Festsetzung eines neuen Starttermins für die Erhebung der Lkw-Maut hat die Bundesregierung neu geregelt. Wie aus dem von ihr vorgelegten Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge ( 15/3678) hervorgeht, soll zunächst das Bundesamt für Güterverkehr die technische Einsatzbereitschaft des Mauterhebungssystems feststellen und dies anschließend im Bundesanzeiger bekannt machen. Die Lkw-Maut könne dann am ersten Tag des darauf folgenden Monats erhoben werden. Vorraussetzung für den Beginn der Mauterhebung sei also die im Bundesanzeiger veröffentlichte Feststellung, dass das Mautsystem technisch einsatzfähig ist. Weiter heißt es, der Mautschuldner könne somit nicht geltend machen, die Voraussetzungen für die Feststellung hätten nicht vorgelegen.

Die Regierung verweist darauf, dass mit dem Änderungsgesetz neben kleineren inhaltlichen Änderungen vor allem klargestellt werde, dass der Betreiber, wenn er vom Bundesamt für Güterverkehr mit der Errichtung und dem Betrieb des Mauterhebungssystems beauftragt werde, an der Erhebung der Maut mitzuwirken, privatrechtlich tätig werden könne. Damit sei sichergestellt, dass der Mautschuldner, insbesondere dann wenn er seinen Sitz im Ausland hat, ohne Erlass eines Verwaltungsaktes an den Betreiber ein Entgelt in Höhe der zu zahlenden Maut zahlen müsse. Anlass für ein entsprechendes Änderungsgesetz habe sich aus dem zuvor vertraglich vorgesehenen Starttermin vom 31. August 2003 ergeben, der nicht eingehalten worden sei. Mit dem Betreibervertrag aus dem Jahr 2002 sei das Betreiberkonsortium Toll Collect mit der Errichtung und Finanzierung sowie dem Betrieb eines Mauterhebungssystems in Deutschland beauftragt worden. Der in dem Vertrag fixierte Starttermin vom 31. August 2003 habe nicht eingehalten werden können, da zum festgelegten Starttermin kein voll funktionsfähiges Mauterhebungs- und Abrechnungssystem zur Verfügung gestanden habe. Mit dem Änderungsgesetz solle nun Rechtsicherheit für Wirtschaft und Verwaltung geschaffen werden und die aus der Lkw-Maut-Verordnung resultierende Pflicht zur Mauterhebung ab den 31. August 2003 beseitigt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2004/2004_209/03
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