Mehrausgaben für die Rentenversicherung behinderter Menschen erforderlich
Berlin: (hib/VOM) Das Bundesfinanzministerium hat eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von bis zu 48,66 Millionen Euro genehmigt, die als Zuschüsse zu den Rentenversicherungsbeiträgen der in Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen verwendet werden. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung ( 15/3868) hervor. Zur Begründung heißt es, die Zuschüsse des Bundes zur Rentenversicherung dieses Personenkreises seien aufgrund steigender Beschäftigtenzahlen und Nachzahlungen, die sich aus der Abrechnung der Landesversorgungsämter mit den Betreuungseinrichtungen für das Jahr 2003 ergeben, erforderlich geworden. Eine weitere überplanmäßige Ausgabe in Höhe von bis zu 16,3 Millionen Euro betrifft die Erstattung von Leistungen an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten, wie es in einer weiteren Unterrichtung durch die Bundesregierung ( 15/3869) heißt. Die höheren Zuschüsse des Bundes seien unter anderem notwendig geworden aufgrund von Mehraufwendungen bei der SED-Unrechtsbereinigung.