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259/2004
Datum: 27.10.2004
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heute im Bundestag - 27.10.2004

Fraktionen einig: Bund soll Trägerschaft für Akademie der Künste übernehmen

Ausschuss für Kultur und Medien

Berlin: (hib/BES) Einstimmig hat der Kulturausschuss am Mittwochnachmittag einem Gesetzentwurf der Bundesregierung in geänderter Fassung ( 15/3350) zugestimmt, wonach die Berliner Akademie der Künste in die Trägerschaft des Bundes übergehen soll. Die Bundesregierung will zu diesem Zweck eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts errichten, die an die Stelle der gleichnamigen Körperschaft in der Trägerschaft der Länder Berlin und Brandenburg treten soll. Damit soll der Berliner Kulturhaushalt entlastet und gleichzeitig die Berliner Opernreform gesichert werden, schreibt die Bundesregierung in ihrem Entwurf. 16 Millionen Euro von dem erwarteten Entlastungsvolumen von insgesamt 22 Millionen Euro solle die Akademie der Künste erhalten. Über die geplante Umwandlung bestehe zwischen der Bundesregierung und dem Senat von Berlin sowie der Regierung des Landes Brandenburg Einvernehmen, heißt es. Die beschlossenen Änderungen an der Vorlage wurden nach Einwänden des Bundesrates notwendig. Die Länderkammer begrüßte zwar in ihrer Stellungnahme "grundsätzlich" die Absicht der Regierung, im Rahmen des Hauptstadtkulturvertrages die weitere finanzielle Grundlage der Akademie der Künste zu sichern, bestritt aber gleichzeitig die Gesetzgebungskompetenz des Bundes in dieser Frage. Die Bundesregierung wies die Einwände zurück. Mit den Neuformulierungen in den Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen sollen nun die Bedenken der Länderkammer zerstreut werden, heißt es. Die Änderungen unterstreichen - so die Antragsteller weiter - den Charakter der Akademie der Künste als einer kulturellen Einrichtung, die der Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt dient und deren kulturelle Strahlkraft weit über Berlin hinausreicht. Damit sei die Förderung der Akademie durch den Bund eindeutig verfassungskonform.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2004/2004_259/03
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