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269/2004
Datum: 08.11.2004
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heute im Bundestag - 08.11.2004

Knapp 1.300 Tankstellen in Deutschland weniger als 1998

Wirtschaft und Arbeit/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Zahl der Tankstellen in Deutschland ist nach Darstellung der Bundesregierung von 1998 bis 2004 um 1.296 Stationen zurückgegangen. Wie es in ihrer Antwort ( 15/4017) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 15/3748) heißt, gebe es Schätzungen des Tankstellenmittelstandes, wonach im Zeitraum von 2000 bis 2002 pro Landkreis an den Außengrenzen der Bundesrepublik fünf bis sechs Stationen ihren Betrieb wegen Unrentabilität eingestellt hätten. Der Mineralölsteuersatz auf Dieselkraftstoff sei von den an Deutschland grenzenden Staaten nur in der Schweiz höher. Beim Benzin hätten lediglich die Niederlande einen geringfügig höheren Steuersatz. Die jährlichen Einnahmeverluste für den Bundeshaushalt aufgrund geringeren Mineralöl- und Ökosteueraufkommens durch den Tanktourismus in die Nachbarstaaten ließen sich nicht berechnen. Da es keine Angaben über das Ausmaß des Tanktourismus gebe, seien auch keine Abschätzungen über die die damit verbundenen Umweltbelastungen und Kohlendioxidemissionen möglich.

Die Regierung erklärt, sie habe neben der Durchsetzung weiterer Harmonisierungen in der EU die Vorschläge des Mineralölmittelstandes zur Minderung der negativen Auswirkungen aus dem Tanktourismus geprüft. Die vorgeschlagene Übernahme des so genannten "italienischen Modells" sei für Deutschland jedoch nicht umzusetzen. Italien sei durch Brüssel ermächtigt worden, Verbrauchsteuerermäßigungen für in den Regionen Friaul-Julisch-Venetien verbrauchtes Benzin beizubehalten. Bei diesem Modell seien für die Bewohner der grenznahen Gebiete Chipkarten eingeführt worden, durch welche diese berechtigt werden, Kraftstoff zu einem günstigeren Steuersatz und damit zu einem an das benachbarte Ausland angeglichenen Preis zu tanken. Die Höhe der Ermäßigung richte sich dabei nach der Entfernung zur Grenze. Um solche Ermäßigungen auf nationaler Ebene einführen zu können, sei ein entsprechender Vorschlag der EU-Kommission und die einstimmige Entscheidung aller Mitgliedstaaten erforderlich. Die Kommission unterstütze ein solches Anliegen aber nicht, da es im Widerspruch zur Entwicklung des Binnenmarktes stehe. Die Regelung für Italien basiere noch auf einer Entscheidung vom März 2001. Maßgeblich sei damals die Schaffung einer Ausgleichsmaßnahme gegenüber den Nicht-EU-Staaten Slowenien und Schweiz gewesen. Die Regierung erwartet im Übrigen nicht, dass diese Ausnahmeregelung für Italien über das Jahr 2006 hinaus verlängert wird.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2004/2004_269/02
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