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306/2004
Datum: 10.12.2004
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heute im Bundestag - 10.12.2004

Mehr als 46.000 1-Euro-Jobs im September und Oktober geschaffen

Wirtschaft und Arbeit/Antwort

Berlin: (hib/VOM) In den Monaten September und Oktober haben insgesamt 46.186 Bezieher von Arbeitslosenhilfe einen so genannten 1-Euro-Job aufgenommen. Davon seien 35.247 auf die neuen Länder und 10.939 auf die alten Länder entfallen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung ( 15/4297) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/4198). Die meisten 1-Euro-Jobs seien in diesen beiden Monaten in Sachsen-Anhalt und Thüringen (14.879) und Brandenburg (11.852) entstanden. Da für diese Jobs nur solche Arbeiten angeboten werden dürfen, die im öffentlichen Interesse liegen, hält die Bundesregierung es für ausgeschlossen, dass die 1-Euro-Jobs zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem Arbeitsmarkt führen. Sie schließt nach eigenen Angaben nicht aus, dass die bisherige ehrenamtliche Tätigkeit von Arbeitslosen im Einzelfall in einen 1-Euro-Job umgewandelt wird. Dazu müssten allerdings einige Voraussetzungen vorliegen. Zu erwarten sei dies jedoch nicht, weil es bereits heute ein Nebeneinander von unentgeltlich erbrachten und bezahlten Leistungen gebe. Der Regierung liegen der Antwort zufolge keine Erkenntnisse darüber vor, dass aus Kostengründen auf die Besetzung einer Zivildienststelle verzichtet wird und für die zu erledigenden Arbeiten gleichzeitig 1-Euro-Jobs beantragt werden. Vielmehr sei zu erwarten, dass durch die Förderung dieser Jobs die Möglichkeit besteht, einen Teil der Arbeiten, die derzeit unerledigt bleiben, mit Arbeitslosen zu besetzen. Dies würde aber die Bereitschaft der Träger voraussetzen, sich mit dem Problem der Arbeitslosengeld-II-Bezieher auseinander zu setzen, die einer Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt entgegenstehen, und zum Beispiel eine fachbezogene Anleitung und Betreuung zu gewährleisten. Laut Regierung kann die Förderung von 1-Euro-Jobs neben einer Mehraufwandsentschädigung auch die Kosten des Trägers umfassen. Ob und in welcher Höhe Arbeitsgemeinschaften, Arbeitsagenturen oder Kommunen eine monatliche Pauschale gewähren, müsse auf lokaler Ebene eigenverantwortlich entschieden werden. In welchem Umfang das von der Regierung mit rund 600.000 geschätzte Potenzial an 1-Euro-Jobs im kommenden Jahr oder in den Folgejahren tatsächlich ausgeschöpft oder sogar überschritten wird, sei aufgrund der lokalen Verantwortung nicht realistisch abschätzbar, heißt es weiter. Es liege auch in der Verantwortung der Arbeitsgemeinschaften, Arbeitsagenturen und Kommunen, in welchem Umfang die im Jahr 2005 für die Eingliederung von Arbeitslosen bundesweit zur Verfügung stehenden 6,55 Milliarden Euro zur Förderung von 1-Euro-Jobs eingesetzt werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2004/2004_306/02
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