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318/2004
Datum: 22.12.2004
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heute im Bundestag - 22.12.2004

Jugend- und Sozialhilfeausgaben der Kommunen verringern

Familie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SAD) Der Bundesrat will die Kommunen von Sozialausgaben entlasten und hat dazu einen Gesetzentwurf ( 15/4532) vorgelegt. In der Kinder- und Jugendhilfe sollen sich Eltern, junge Volljährige und Lebenspartner stärker an den Kosten beteiligen. Pauschalisierte Kostenbeiträge sollen die Verwaltung vereinfachen. Der Gesetzentwurf sieht eine Gleichbehandlung aller jungen Menschen mit Behinderung vor und betont den Schutzauftrag des Jugendamtes bei einer Gefährdung des Kindeswohls. Die Sonderzuständigkeit der Jugendhilfe für seelisch behinderte junge Menschen sei zu beenden. Mit Blick auf das Sozialhilferecht möchten die Länder allein sachliche und örtliche Zuständigkeiten bestimmen und verlangen einen besseren Schutz der Sozialhilfeträger vor Kostenübernahmepflichten in Einrichtungen, die nicht dem regionalen Versorgungsbedarf entsprechen. Weiterhin will der Bundesrat eine vollständige Versagung der Unterkunftskosten unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen sowie Änderungen beim Kindergeld vornehmen. Die Länder streben darüber hinaus an, die Haftung der Erben zu verstärken.

Im gesamten Bundesgebiet ist ein Anstieg der Jugendhilfeausgaben von rund 14,3 Mrd. Euro im Jahr 1992 auf rund 20,2 Mrd. Euro im Jahr 2002 zu verzeichnen, heißt es zur Begründung. Auch die Ausgaben für Sozialhilfe seien in den letzten Jahren stetig gewachsen. So seien die Nettoausgaben von 20,28 Milliarden Euro im Jahr 1998 auf 21,91 Milliarden Euro 2002 gestiegen. Angesichts der "dramatischen Finanzsituation" der Kommunen solle eine weitere Belastung der Kommunen vermieden werden. Bürokratische Hemmnisse seien abzubauen und Länderkompetenzen zu stärken. Allein in der Jugend- und Sozialhilfe wollen die Kommunen so rund 550 Millionen Euro einsparen.

Nach Auffassung der Bundesregierung sind Leistungskürzungen nur dann vertretbar, wenn Familien oder jungen Volljährigen mehr Eigenverantwortung zumutbar ist. Wenn diese Leistungseinschränkungen allerdings die Probleme nur auf andere Sozialleistungssysteme und Institutionen verlagern, seien die Änderungen nicht vertretbar. Die Bundesregierung verweist insofern auf das Gesetz zum Ausbau der Tagesbetreuung und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe ( 15/3676).

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2004/2004_318/06
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