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006/2005
Datum: 06.01.2005
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heute im Bundestag - 06.01.2005

Regierung gibt 800.000 Euro für "kompetenznetze.de" aus

Bildung und Forschung/Antwort

Berlin: (hib/BES) Für die Plattform "kompetenznetze.de" will die Koalition im laufenden Haushaltsjahr 800.000 Euro ausgeben. Diese Initiative, so die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/4608) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/4563), stelle eine Infrastruktur mit hochwertigen Informationen und modernen Kommunikationsmöglichkeiten für die Weiterentwicklung der Kompetenznetze bereit und werde von diesen - über die interne Arbeit hinaus - für ihre Außendarstellung und zur Standortwerbung im internationalen Innovationswettbewerb genutzt. Die Förderung von Kompetenznetzen ist den Angaben der Bundesregierung zufolge in den vergangenen Jahren in den Fokus der deutschen Forschungs- und Innovationspolitik gerückt. So würden außer der Plattform "kompetenznetze.de" auch regionale und überregionale Leitprojekte und Innovationsbündnisse gefördert. Hintergrund dieser Politik sei die Tatsache, dass Vorsprünge auf Innovationsmärkten für Unternehmen ohne Zugang zu den neuesten wissenschaftlichen Ergebnissen immer weniger realisierbar seien. Die Verfügbarkeit einer leistungsfähigen wissenschaftlich-technischen Infrastruktur sei deshalb zu einem zentralen Standortfaktor geworden, heißt es in der Antwort weiter. Die Förderung von Kompetenznetzen im Rahmen der Forschungsförderung aus Bundesmitteln sei in allen Fällen zeitlich limitiert. In der Regel erfolge sie in einem Zeitraum von drei Jahren mit einer Verlängerungsoption auf fünf Jahre. Bei der Rechtsform der Kompetenznetze gebe es kein allgemein praktiziertes Modell. Vielmehr orientiere sich die Rechtsform an den spezifischen Bedürfnissen des Innovationsfeldes. Die Initiierung von Kompetenznetzen ist aus der Sicht der Regierung ein äußerst erfolgreiches Instrument der Forschungs- und Innovationsförderung. Daher werde sie dieses Instrument in geeigneten Fällen weiterhin einsetzen.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_006/02
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