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060/2005
Datum: 28.02.2005
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heute im Bundestag - 28.02.2005

Behinderte sollen besser gegen sexuelle Gewalt geschützt werden

Gesundheit und Soziale Sicherung/Antrag

Berlin: (hib/BES) Für einen wirksameren Schutz Behinderter gegen sexuelle Übergriffe plädiert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag ( 15/4928). In Deutschland gebe es erhebliche Defizite im Umgang mit diesem Problem, schreiben die Abgeordneten und berufen sich dabei auf die Antwort der Bundesregierung ( 15/3154) auf eine Kleine Anfrage der Union ( 15/3009). So seien Menschen mit Behinderung deutlich häufiger Opfer sexueller Übergriffe als nicht behinderte Menschen. Für sie seien die Folgen besonders verheerend und die Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen, eingeschränkt. Daher sei es notwendig - so die Union weiter -, das gesellschaftliche Bewusstsein mit entsprechenden Kampagnen und Publikationen zu sensibilisieren. Die Antragsteller schlagen vor, das Problem in wissenschaftlichen Studien zu untersuchen. Darin sollten der Umfang, die Besonderheiten und die Folgen sexueller Übergriffe gegen Menschen mit Behinderungen repräsentativ analysiert und darüber hinaus Ansatzpunkte für Prävention und Therapie entwickelt werden. Die Bundesregierung solle dafür sorgen, dass Betreuer und andere Personen, die in der Behindertenhilfe tätig sind, besser über Umfang, Besonderheiten, Erkennungs-, Präventions- und Therapiemöglichkeiten sexueller Gewalt gegen Behinderte informiert werden. Die Union fordert in diesem Zusammenhang ein Konzept für Seminare und Schulungen sowie einen Leitfaden zum Umgang mit sexuellen Übergriffen gegen Menschen mit Behinderung. Die Bundesregierung solle überdies bessere Kontrollmechanismen zur Verhinderung von sexuellen Übergriffen in Einrichtungen - insbesondere durch Betreuungspersonal - einführen. Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben, sollten - so eine weitere Forderung der Abgeordneten - Zugang zu unabhängigen Vertrauenspersonen außerhalb der Einrichtungen bekommen.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_060/02
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