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061/2005
Datum: 01.03.2005
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heute im Bundestag - 01.03.2005

Wettbewerbsnachteile für Omnibusverkehr beseitigen

Verkehr und Bauwesen/Antrag

Berlin: (hib/SAS) Die FDP-Fraktion möchte die Wettbewerbsbenachteiligung von Omnibusverkehren beseitigen und tritt dafür ein, die im Personenbeförderungsgesetz für diesen Verkehrsträger festgelegten Auflagen abzuspecken. Sie hat dazu in einem Antrag ( 15/4945) ein umfangreiches Paket an Forderungen vorgelegt. Im Detail verlangt sie von der Bundesregierung, die bisherige Rückbeförderungspflicht im Ausflugs- und Ferienzielverkehr gemäß dem Personenbeförderungsgesetz ebenso abzuschaffen, wie die Verpflichtung, im Ferienziel- und Reiseverkehr eine Unterbringung anzubieten. Darüber hinaus sollen weitere Verpflichtungen entfallen, etwa die, bei Ausflugsfahrten einen für alle Teilnehmer gleichen und gemeinsam verfolgten Ausflugszweck anzubieten. Die Regierung soll entsprechende Gesetzesänderungen vornehmen. Weitere Forderungen der FDP betreffen das Steuer- und Abgabenrecht sowie die Verteilung der Investitionsmittel für die Bundesverkehrswege. Hier soll sich die Regierung nach Meinung der Fraktion künftig stärker an den Anteilen der Verkehrsleistungen der beteiligten Verkehrsträger am Gesamtverkehrsmarkt orientieren. Zur Begründung verweisen die Liberalen auf die verkehrspolitische Bedeutung des Omnibusses. Danach habe der Anteil von Busreisen an Urlaubsreisen Im vergangenen Jahr insgesamt zehn Prozent betragen. Viele Feriengebiete und touristische Anbieter in Deutschland seien existenziell vom Reisebus abhängig. Für die FDP ist der Omnibus auch ein besonders sicheres und ökologisches Verkehrsmittel. Sie bezieht sich in ihrer Argumentation auf den prozentualen Anteil des Omnibusses bei Straßenverkehrsunfällen mit Personenschäden, der mit zwei Prozent unter dem Wert aller übrigen Verkehrsträger im Straßenverkehr liege. Zudem hätten Omnibus-Hersteller in den vergangenen Jahrzehnten durch zahlreiche technische Innovationen für eine noch bessere Sicherheitsbilanz ihrer Fahrzeuge gesorgt. Den ökologischen Vorteil gegenüber dem Pkw machen die Abgeordneten am Kraftstoffverbrauch fest. Dieser sei im vergangenen Jahrzehnt um rund 15 Prozent zurückgegangen. Der durchschnittliche Kraftstoffverbrauch pro Fahrgast auf 100 Kilometer beträgt laut FDP im städtischen Linienverkehr etwa zwei Liter Diesel und im Überland-Reiseverkehr rund einen halben Liter Diesel.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_061/03
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