hib-Meldung
064/2005
Datum: 04.03.2005
heute im Bundestag - 04.03.2005
Geplante Neuregelung der DDR-Renten unter der Lupe
15/4909). Hintergrund des Interesses ist ein
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Sommer 2004, das die
Kürzung von DDR-Renten für verfassungswidrig erklärt
und die Bundesregierung verpflichtet hatte, bis Juli 2005 eine
Neuregelung zu treffen. Das Gericht kritisierte vor allem die
Kürzungsmechanismen, die auf einer unzulässigen Zuordnung
zu bestimmten Zusatz- und Sonderversorgungssystemen nach "Staats-
und Systemnähe" beruhten. Die Liberalen fragten nun, welche
Schritte die Regierung unternommen hat, um die Neuregelung
umzusetzen und welche Änderungen sie bei den
Kürzungsmechanismen plant. Auch soll sie sagen, nach welchen
Kriterien die betroffenen Personengruppen für die neuen
Kürzungsmechanismen ausgewählt werden sollen. Von
Interesse ist außerdem, ob die Neuregelung rückwirkend
gelten soll und welche Mehrkosten zu erwarten sind. Die FDP fragt
schließlich nach Plänen der Bundesregierung für die
Neuregelung der Rentenversorgung für die Opfer des
SED-Regimes, die oft nur eine "sehr geringe" Altersversorgung
erhalten.
Berlin: (hib/BES) Auskunft über die geplante Neuregelung der
Rentenanwartschaften aus der DDR-Zeit fordert die FDP-Fraktion in
einer Kleinen Anfrage (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_064/02