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084/2005
Datum: 17.03.2005
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heute im Bundestag - 17.03.2005

Angabe zu Lesefehlern bei Chips der künftigen EU-Pässe ist irreführend

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Die Angabe einer Fehlerrate von 23 Prozent durch die "International Biometric Group" bezieht sich auf Tests biometrischer Produkte in der Zeit von August bis September 2003. Unabhängig von der Tatsache, dass sich die Leistungsfähigkeit der biometrischen Technologie ständig erhöhe, handle es sich bei den angegebenen Fehlerraten nicht um Übermittlungsfehler der Daten des RFID-Chips (Review Frequency Identification). Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 15/5018) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/4883). Die Übertragung zwischen den in den Pässen integrierten RFID-Chips und den Lesegeräten leiste 100 Prozent der Daten. Im Falle einer fehlerhaften Kommunikation würden dagegen gar keine Daten übertragen. Im Übrigen werde durch die spezielle Konstruktion des Chip-Inlays und dessen Integration in den Passeinband das Problem der äußeren Einwirkung auf den RF-Chip und eine daraus möglicherweise resultierende Funktionsstörung minimiert. Durch den speziellen Aufbau und die Position des Chips im Pass werde eine Haltbarkeit des Moduls bei bestimmungsgemäßem Gebrauch entsprechend der Gültigkeit des Dokuments von zehn Jahren gewährleistet. Zur angesprochenen Problematik eines technisch möglichen Mitlesens der Kommunikation zwischen Radio-Frequenz-Chip und Lesegeräten wird dargelegt, dies sei bis zu einem Abstand von mehreren Metern möglich. Eine Entschlüsselung biometrischer Daten durch Nichtberechtigte sei aber dabei ausgeschlossen. Um die unbefugte Kenntnis der Daten zu verhindern, sei ein Verschlüsselungsmechanismus vorgenommen worden, der sicherstelle, dass ein unberechtigtes Entschlüsseln nach derzeitigem Stand der Technik nicht möglich ist. Die verwendete Verschlüsselung finde zwingend in allen künftigen EU-Pässen Anwendung und werde für die internationalen Grenzkontrollen optional angeboten. Im Übrigen, so die Antwort, seien biometrische Abgleichmethoden weiterhin Hilfsmittel für die bisherige Grenzkontrolle. Falls die Biometrie-Komponente ausfalle, führe der Grenzbeamte die Kontrolle ohne die technische Unterstützung aus.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_084/05
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