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226/2005
Datum: 15.11.2005
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heute im Bundestag - 15.11.2005

Bündnis 90/Die Grünen: Migrantinnen vor Zwangsheirat besser schützen

Recht/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Um Frauen vor Heiratsverschleppungen zu schützen, fordern Bündnis 90/ Die Grünen die Bundesregierung auf, die aufenthaltsrechtliche Situation von in Deutschland lebenden Migrantinnen zu schützen. Dies schreibt die Fraktion in einem Antrag ( 16/61). Migrantinnen, die 16 Jahre alt werden und die seit fünf Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis sind, sollten daher nicht mehr nur auf eigenen Antrag hin, sondern schon von Amts wegen eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Damit dieser unbefristete Aufenthaltstitel nicht dann ausläuft, wenn sich die betreffende Person - beispielsweise wegen einer Zwangsverheiratung - länger als sechs Monate im Ausland aufhält, sollte das Aufenthaltsgesetz dahingehend geändert werden, dass eine solche Niederlassungserlaubnis auch bei einem längeren Auslandsaufenthalt nicht erlischt. Nachgezogenen Ehegattinnen sollte im Falle einer Zwangsverheiratung ein eigenständiges Aufenthaltsrecht regelmäßig auch innerhalb der ersten 24 Monate in Deutschland erteilt werden können. Wie die Bündnisgrünen erläutern, werde diese Härtefallregelung heute bereits angewandt, wenn Migrantinnen von ihren Partnern physische oder psychische Gewalt erfahren. Sie sollte auf den Fall der Zwangsverheiratung erweitert werden. Ferner sollte die derzeit geltende Frist, die zur Verfügung steht, um die Aufhebung einer durch Drohung erzwungenen Ehe zu beantragen, von einem Jahr auf drei Jahre verlängert werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine umfassende bundesweite Studie zum Ausmaß von Zwangsverheiratung und so genannten Ehrverbrechen in Auftrag zu geben. Wie die Fraktion weiter ausführt, hat schon die Ausgestaltung des Tatbestands "Zwangsheirat" als besonders schwerer Fall der Nötigung durch die rot-grüne Regierungskoalition deutlich gemacht, dass es sich dabei um strafwürdiges Unrecht handelt. Von diesem neuen Straftatbestand gehe ein klares Signal aus, dass der Staat diese Menschenrechtsverletzung "in keinster Weise" akzeptiert, sondern im Gegenteil dagegen vorgehen will. Es sei zu prüfen, ob die neue Strafvorschrift ausreicht, um die Zwangsverheiratungen in Deutschland erfolgreich zu bekämpfen oder ob weitergehende strafrechtliche Maßnahmen die Opfer besser schützen und deshalb notwendig sind. Ferner schlagen die Bündnisgrünen einen "Aktionsplan Zwangsverheiratung bekämpfen" vor, bei dem Bund und Länder gemeinsam die Rechte der Opfer stärken.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_226/01
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