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030/2006
Datum: 03.02.2006
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heute im Bundestag - 03.02.2006

Hartz I bis III mit Licht und Schatten

Arbeit und Soziales/Unterrichtung

Berlin: (hib/MPI) Von den Arbeitsmarktreformen Hartz I bis III haben sich die Förderung von Existenzgründungen, die Eingliederungszuschüsse und die Förderung der beruflichen Weiterbildung bewährt. Schlechte Noten erhalten von den Wissenschaftlern dagegen die Personal-Service-Agenturen (PSA) und die Vermittlungsgutscheine, wie aus dem "Bericht 2005 der Bundesregierung zur Wirksamkeit moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" ( 16/505) hervorgeht. Der rund 250-seitige wissenschaftliche Bericht, der sich mit den einzelnen Instrumenten der 2002 beschlossenen ersten Hartz-Gesetze beschäftigt, war am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligt worden. Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II im Rahmen von Hartz IV wird darin noch nicht behandelt. Mit dem Bericht erfüllt die Bundesregierung einen Überprüfungsauftrag des Bundestages vom November 2002. Der Abschlussbericht soll Ende des Jahres vorliegen. Dem Bericht zufolge unterstützte die Bundesagentur für Arbeit (BA) 2004 mehr als 350.000 Arbeitslose beim Schritt in die Selbstständigkeit. Von den Förderungen entfielen 48 Prozent auf den neuen Existenzgründungszuschuss der Ich-AG. Überdurchschnittlich positiv habe sich dieses Instrument auf die Zahl der Existenzgründungen von Frauen ausgewirkt, heißt es weiter. Der Anteil der Frauen an den neu gegründeten Ich-AGs habe deutlich über dem beim Überbrückungsgeld und auch über ihrem Anteil an den Neugründungen insgesamt gelegen. Die Bundesregierung hat angekündigt, die unterschiedlichen Existenzgründungshilfen zum 1. Juli zu bündeln. Die hohen Erwartungen der rot-grünen Bundesregierung an die PSA erfüllten sich laut Bericht nicht. Die privaten Agenturen sollten Arbeitslose als Zeitarbeiter an Betriebe mit dem Ziel verleihen, dass sie dadurch dauerhaft einen Job finden. Dem Bericht zufolge wurde das Gegenteil bewirkt: PSA-Beschäftigte wurden aufgrund dieser Tätigkeit später in den Arbeitsmarkt integriert als vergleichbare andere Arbeitslose. Der Einsatz dieses arbeitsmarktpolitischen Instruments ist seit Anfang des Jahres bereits eingeschränkt. Die Bundesregierung will über die Zukunft der PSA nach Vorlage des Abschlussberichtes entscheiden. Schlecht schneiden in dem Bericht auch die Vermittlungsgutscheine ab, mit denen sich Arbeitslose an private Vermittler wenden konnten. Weniger als ein Zehntel der ausgegebenen Gutscheine führten demnach zu einer erfolgreichen Vermittlung.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_030/07
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