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031/2006
Datum: 06.02.2006
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heute im Bundestag - 06.02.2006

Eingetragenen Lebenspartnerschaften die Möglichkeit zur Adoption geben

Recht/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Eingetragenen Lebenspartnerschaften soll das gemeinschaftliche Adoptionsrecht ermöglicht werden. Die Bundesregierung müsse dafür "in geeigneter Weise" Sorge tragen, fordert die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/497). Es gebe keinen sachlichen Grund, gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Adoption pauschal zu verweigern. Nach der Anfang vorigen Jahres geschaffenen Möglichkeit, leibliche Kinder innerhalb der Lebenspartnerschaft als Stiefkinder zu adoptieren, sei nun ein zweiter Schritt erforderlich. Daneben müsse die Regierung "kurzfristig" einen Gesetzentwurf vorlegen, der die rechtliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe vollendet. Insbesondere sei dies im Steuer- und Beamtenrecht der Fall. Derzeit sei es beispielsweise so, dass die eingetragenen Lebenspartner zivilrechtlich im selben Umfang wie Eheleute füreinander einstehen müssten, im Steuerrecht dagegen immer noch wie Fremde behandelt würden. Auch das Beamtenrecht sei noch nicht vollständig an das Lebenspartnerschaftsrecht angepasst worden. Das betreffe insbesondere den Familienzuschlag, die Hinterbliebenenpension und die Beihilfe, so die Fraktion. Auch solle eine bundeseinheitliche Behördenzuständigkeit für die Begründung der Lebenspartnerschaft beim Standesamt festgelegt werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_031/01
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