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034/2006
Datum: 08.02.2006
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heute im Bundestag - 08.02.2006

Zypries: Beschränkung vor Gericht auf eine Tatsacheninstanz "vom Tisch"

Rechtsausschuss

Berlin: (hib/BOB) Nach Auffassung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ist die so genannte "funktionale Zweigliedrigkeit" der Gerichtsverfahren - also dass allein eine einzige Instanz die Tatsachen feststellen soll, eine weitere auf die Prüfung reiner Rechtsfragen beschränkt ist - "vom Tisch". Dies erklärte die Ministerin am Mittwochmorgen vor dem Rechtsausschuss. Auch die Zusammenlegung von Gerichten sei ein "sehr schwieriges Thema", zu dem die Regierung eine Stellungnahme abgeben müsse, wenn über den Bundesrat das Thema wieder eingebracht werde, so Zypries. Der Bund und die Länder hätten verschiedene Themen im Rahmen einer geplanten Justizreform übernommen, die sie bearbeiten und zur nächsten Justizministerkonferenz vorstellen wollten. SPD und Bündnis 90/Die Grünen sprachen sich unterdessen dafür aus, dass die federführende Beratung bei der Föderalismusreform beim Rechtsausschuss liegen müsse. Die CDU/CSU forderte des Weiteren, die Federführung innerhalb der Bundesregierung beim Justizministerium (BMJ) anzusiedeln. Die Justizministerin wollte zur Federführung innerhalb des Parlaments keine Stellung nehmen, weil es allein Sache des Bundestages sei, die Zuständigkeiten festzulegen. Zur Aufgabenteilung innerhalb der Regierung sagte sie, in der letzten Wahlperiode sei das BMJ zuständig gewesen, jetzt liege die Federführung beim Innenministerium. Zypries kündigte im Übrigen an, dass Anfang April dieses Jahres ein Gesetzentwurf zur Regelung des Unterhaltsrechts das Kabinett erreiche. Er habe zum Ziel, zuerst die Kinder abzusichern. Erst in zweiter Linie kämen die Ehepartner an die Reihe. Ebenso werde das Kabinett im späten Frühjahr eine modifizierte Kronzeugenregelung behandeln.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_034/02
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