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043/2006
Datum: 14.02.2006
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heute im Bundestag - 14.02.2006

ALG-II-Bezieher werden vorab über Telefonbefragung informiert

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/MPI) Die Bundesagentur für Arbeit (BA) informiert die Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) vorab schriftlich über eine Telefonbefragung. Wie es in einer Antwort der Bundesregierung ( 16/607) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/463) weiter heißt, bestehe derzeit keine Verpflichtung zur Teilnahme an einer Telefonbefragung. Die ALG-II-Empfänger würden zudem sowohl in der schriftlichen Vorabinformation als auch zu Beginn des Gesprächs darauf hingewiesen, dass ihnen aufgrund einer Auskunftsverweigerung während des Telefonats keine Nachteile entstünden. Die Bundesregierung verweist auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag, wonach Leistungsempfänger zur Teilnahme an Telefonabfragen verpflichtet werden sollen. In den Abfragen solle überprüft werden, ob sich an den für die Leistungsgewährung maßgeblichen Lebensverhältnissen etwas geändert habe. Nach datenschutzrechtlichen Einwänden sei mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz für die Vorabinformation über ein bevorstehendes Gespräch ein Musterschreiben erarbeitet worden. Den Angaben zufolge finden seit dem 12. Januar 2006 Telefonbefragungen zunächst in Oberhausen, Erfurt, in Leipzig und im Altenburger Land statt. Die Möglichkeit für telefonische Befragungen bestehe aber für ganz Deutschland. Bei der BA sei dazu ein "Service Center Kundenbetreuung" eingerichtet worden.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_043/06
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