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047/2006
Datum: 15.02.2006
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heute im Bundestag - 15.02.2006

Keine neuen Gefahren für die Menschen durch Vogelgrippe in Deutschland

Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Berlin: (hib/ JOH) Angesichts des ersten bestätigten Vogelgrippefalls in Deutschland werden unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen getroffen, um eine Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern. Das erklärte der Vertreter des Verbraucherschutzministeriums am Mittwochvormittag im Fachausschuss. Nach dem Auffinden zweier mit dem H5N1-Virus infizierter Schwäne auf der Ostseeinsel Rügen ziehe Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer die verordnete Stallpflicht für Geflügel bundesweit auf Freitag vor. Auf Rügen und in ganz Mecklenburg-Vorpommern gelte die Stallpflicht ab sofort. Zudem sollen Schwäne und andere Wildvögel stärker beobachtet und auf den Vogelgrippe-Erreger hin untersucht werden. Müller erklärte weiter, in einem Umkreis von drei Kilometern vom Fundort der Schwäne werde eine Schutzzone eingerichtet. Dort würden alle Geflügelbetriebe durch Veterinäre identifiziert, die lebenden Tiere und Geflügelerzeugnisse kontrolliert sowie die Ställe desinfiziert. Die Regierung betonte, dass es jetzt wichtig sei, nicht in Panik zu verfallen, da es sich beim Vogelgrippe-Virus in erster Linie um eine Tierseuche handle, die noch nicht von Mensch zu Mensch übertragen werde. Von den Abgeordneten befragt, ob Bund und Länder bei der Krisenbewältigung auch tatsächlich wirkungsvoll und koordiniert zusammenarbeiteten, sagte er, es gebe "keinerlei Anzeichen dafür", dass die in einheitlichen Notfallplänen festgelegten Maßnahmen nicht erfolgen. Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern habe alle notwendigen Schritte sofort eingeleitet, außerdem arbeiteten die Länder untereinander sowie Bund und Länder "nach einem eingespielten System" eng zusammen. Heute Nachmittag ab 14 Uhr werde zudem ein nationaler Krisenstab in Berlin einberufen, an dem die Verbraucherschutzminister der Länder teilnehmen. Der Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums schloss sich dieser Einschätzung an. Die Koordination zwischen Bund und Ländern funktioniere gut. Auch habe die Bundesregierung bei Arzneimittelfirmen bereits Impfdosen für Risikogruppen angefordert, die bei einem möglichen Ausbruch einer Influenza-Pandemie bereitzustellen sind. Bis Ende März sei mit der Zulassung des Impfstoffes zu rechnen. Der Ministeriumsvertreter warnte aber ebenfalls vor Hysterie: "Auch nach dem Ausbruch der Vogelgrippe in Deutschland gibt es kein erhöhtes Risiko für die Ansteckung beim Menschen". Um besorgte Bürger zu beruhigen und über Schutzmaßnahmen zu informieren, werde das Robert-Koch-Institut am heutigen Mittwoch ein Bürgertelefon einrichten und auf seiner Internetseite umfassende Informationen anbieten. Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz der Länder, Gerry Kley (FDP), erklärte, dass ein Pandemie-Plan in Vorbereitung sei. So hätten die Länder bereits Verträge zum Erwerb antiviraler Arzneimittel abgeschlossen. Der Bund arbeite an einer einheitlichen Impfstrategie. Eine Arbeitsgemeinschaft von Bund und Ländern sowie Unterarbeitsgruppen des Robert-Koch-Instituts stünden in ständigem Austausch. "Die Möglichkeit, dass eine Pandemie ausbricht, ist aber noch genauso hoch wie vor 20 Jahren", sagte Kley. "Die Gefahrensituation für den Menschen hat sich durch die aktuellen Funde nicht verändert." Robert Madelin, der Generaldirektor für Gesundheit und Verbraucherschutz der European Food Safety Authority, fügte hinzu, dass man auch auf europäischer Ebene über weitergehende Maßnahmen berate, sprach sich jedoch gegen ein EU-weites Import- und Exportverbot für Tiere zur Bekämpfung der Vogelseuche aus. Das Schließen der Grenzen sei wenig effektiv, so Madelin, schließlich könne auch ein "Dichtmachen der Länder" angesichts der weltweiten Reise- und Handelsverbindungen den Ausbruch von Tierseuchen und Influenza-Pandemien nicht verhindern. Warum das so ist, erklärte der Vertreter des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz: "Ganz große Sorgen machen uns die illegalen Importe aus Ländern, in denen die Vogelgrippe bereits amtlich festgestellt worden ist". Gerade durch den Reiseverkehr würden Geflügelerzeugnisse aus Risikoländern in die EU eingeführt. Eine hundertprozentige Kontrolle dieser Importe sei nicht möglich. "Zoll, Polizei und Veterinärbehörden können an Flughäfen lediglich Stichprobenkontrollen durchführen", sagte er. Die Bestände müsse man daher durch Frühwarnsysteme, eine verstärkte Wildvogel-Beobachtung und eine saisonale Stallpflicht schützen.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_047/01
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