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047/2006
Datum: 15.02.2006
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heute im Bundestag - 15.02.2006

Schwärzung von Teilen des Privatisierungsgutachtens zur Bahn angeprangert

Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Berlin: (hib/SAS) Mit Empörung reagierten Abgeordnete aller Fraktionen auf die Schwärzung von Teilen des Gutachtens zu Privatisierungsvarianten der Deutschen Bahn AG, das Gegenstand der Sitzung des Verkehrsausschusses am Mittwochvormittag mit den Sachverständigen des Konsortiums unter Führung der Firma Booz Allen Hamilton war. Dabei zweifelte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an der im Ausschuss geäußerten Darstellung des Konsortiums, es handele sich bei den geschwärzten Passagen um rein aktienrechtlich relevante Unternehmensdaten: "Wir können die aktienrechtlichen Gründe nicht nachvollziehen, weil uns anonym eine Seite des Gutachtens zugespielt wurde, die faktisch sagt, dass die DB AG beim integrierten Netz sich endlich von dem Teil des Streckennetzes trennen kann, der sie schon lange stört." Sie bezog sich dabei auf Seite 203 des Gutachtens, das nach Aussage der Grünen ebenso wie vorhergehende Seiten den Abgeordneten vollständig geschwärzt vorlag. Dabei hieß den Grünen zufolge unter Punkt 5 der Seite: "Den größten Anteil am Effekt ‚Investive Fehlallokation' hat nach Einschätzung der DB AG eine Verlangsamung bzw. Verminderung der Stilllegung unwirtschaftlicher Teile des Schienennetzes nach einer Trennung. Eine eher staatsnahe Infrastrukturgesellschaft wäre - so die Argumentation - nicht in der Lage, Rationalisierungen des Netzes in dem Ausmaß und der Geschwindigkeit wie ein privatisierter, integrierter Konzern vorzunehmen." Nach Ansicht der FDP ist nicht nach Aktienrecht geschwärzt worden, sondern dies sei eine politische Entscheidung. Nur noch eingeschränkt könne der Bundestag auf dieser Grundlage seiner Aufgabe nachkommen, über den angestrebten Börsengang der Bahn zu entscheiden. Auch die Union zeigte sich verärgert darüber, dass Unternehmensinterna über die Mittelfristplanung der DB AG geschwärzt wurden, und zweifelte an der vorgebrachten Begründung. Einerseits mache man den Ländern die Illusion, die Pflege ihres Netzes wäre in besten Händen, andererseits werde ein integrierter Konzern angestrebt, da nur diese Privatisierungsvariante eine Verkleinerung des Netzes gewährleiste. Die SPD forderte für das Parlament dasselbe Recht auf Einblick in Geschäftsgeheimnisse, wie dies dem Alleineigentümer zustehe. Man habe beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages ein Gutachten in Auftrag gegeben, um zu klären, ob es bei der Schwärzung tatsächlich um "übergeordnete Unternehmensinteressen" der Deutschen Bahn geht. "Ich bitte Sie zu akzeptieren, dass wir Ihnen im Moment aus aktientechnischen Gründen ein geschwärztes Gutachten vorgelegt haben", beharrte Rechtsanwalt Werner Michael Waldeck auf der Position des Konsortiums. Von Regierungsseite erhielt der Ausschuss das Angebot, das ungeschwärzte Gutachten im Datenraum des Bundestages einsehen zu können. Dies lehnte der Ausschussvorsitzende Klaus W. Lippold (CDU/CSU) jedoch unter dem Hinweis ab, dann seien die Abgeordneten nicht mehr in der Lage eine politische Aussage zu machen, weil sie rechtliche Schritte der DB AG befürchten müssten. Auch den einzelnen Sachverständigen waren beim Erstellen des Gutachtens nicht alle Daten gleichermaßen bekannt. Nach den Worten von Stephan Bauer der Firma Booz Allen Hamilton hat die Bahn 200 Unterlagen mit unterschiedlichen Geheimhaltungsstufen klassifiziert, die aber , so Bauer, die Seriosität des Gutachtens nicht in Frage stellten. Demgegenüber räumte Professor Kay Mitusch von der Technischen Universität Berlin ein: "Wir durften die Mittelfristplanung der Bahn nicht sehen, das hat die interne Arbeit schon erschwert."
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_047/05
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