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051/2006
Datum: 17.02.2006
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heute im Bundestag - 17.02.2006

Arbeitgeber erhalten nur Informationen über Erteilung einer Akkreditierung

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Lediglich die Ergebnisse der Überprüfung werden dem Organisationskomitee (OK) der Fußball-Weltmeisterschaft, die in diesem Jahr in Deutschland stattfindet, übermittelt. Das OK teile dem Arbeitgeber nur mit, ob eine Akkreditierung erteilt oder verweigert wird. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 16/591) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/428). Von den beteiligten Sicherheitsbehörden werde gegenüber dem OK zur Einzelfallbegründungen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht Stellung genommen. Die Gefahr beruflicher oder wirtschaftlicher Nachteile durch ein negatives Votum sieht die Regierung nicht, da das Akkreditierungsverfahren nur für die FIFA WM 2006 gelte. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz sei die Erhebung und Verarbeitung entsprechender Daten dann zulässig, wenn der Betroffene seine Einwilligung erklärt habe und zuvor über die Datenverwendung umfassend aufgeklärt worden sei. Dabei unterliege der Personenkreis von Journalisten, Betreuern, Mitarbeiterin von Hilfsorganisationen, Sanitätsdiensten und Serviceunternehmen unterschiedslos dem vorgesehenen Verfahren der Überprüfung der Zuverlässigkeit im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_051/03
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