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054/2006
Datum: 21.02.2006
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heute im Bundestag - 21.02.2006

Entscheidung über Veröffentlichung von Gentechnik-Studien im Einzelfall

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/IMO) Die Bundesregierung will im Einzelfall entscheiden, ob Studien zu gentechnisch veränderten Pflanzen öffentlich zugänglich sein sollen. Wie es in einer Antwort ( 16/655) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/502) heißt, würden dabei die Vorgaben des Umweltinformationsgesetzes beachtet. Darin seien unter anderem der Schutz von personenbezogenen Daten, von Rechten am geistigen Eigentum sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen geregelt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte nach der Haltung der Bundesregierung zur Veröffentlichung von Akten gefragt, die von Unternehmen im Rahmen von Zulassungsverfahren gentechnisch veränderter Pflanzen eingereicht wurden. Diese seien für die Risikobewertung der Produkte wesentlich, hieß es in der Anfrage. Hintergrund sind Anträge von der Umweltorganisation Greenpeace und Mitgliedern des Europäischen Parlaments auf Akteneinsicht in Studien zu EU-Anträgen auf Zulassung bestimmter gentechnisch veränderter Produkte.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_054/04
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