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055/2006
Datum: 22.02.2006
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heute im Bundestag - 22.02.2006

FDP legt Entwurf zur Reform der direkten Steuern vor

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Zur Reform der direkten Steuern hat die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf ( 16/679) vorgelegt. Die Abgeordneten empfehlen ein neues, einfaches und verständliches Einkommensteuergesetz. Als Ergebnis werde für die meisten Bürger die Steuererklärung auf einer DIN-A4-Seite in einer Stunde erledigt sein, verspricht die Fraktion. Die individuelle Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers solle als Maßstab für die Besteuerung wieder in den Vordergrund treten.

Kernstück des Entwurfs ist ein Stufentarif mit den Sätzen von 15, 25 und 35 Prozent. Auf Ausnahmen von der Bemessungsgrundlage sei zu verzichten. Jedem Steuerzahler, seinem Ehegatten und seinen Kindern solle jeweils ein steuerfreier Grundfreibetrag von 7.700 Euro zustehen. Für sein Jahreseinkommen von 7.701 Euro bis 15.000 Euro solle er 15 Prozent Einkommensteuer zahlen, für Einkommen zwischen 15.000 Euro und 40.000 Euro 25 Prozent und für Einkommen über 40.000 Euro 35 Prozent. Für alle Unternehmen soll es sowohl bei der Einkommensteuer als auch bei der Körperschaftsteuer einen Zwei-Stufen-Tarif von 15 und 25 Prozent geben. Die neue Unternehmensteuer wäre damit rechtsform- und finanzierungsneutral. Die 15-Prozent-Stufe solle für Einkommen von 7.701 Euro bis 15.000 Euro und die 25-Prozent-Stufe für Einkommen über 15.000 Euro gelten.

Empfohlen wird darüber hinaus eine moderne und europataugliche Gruppenbesteuerung, die alle Unternehmen eines Konzerns in der EU in eine einheitliche Besteuerung einbezieht. Bei Grundstücksübertragungen innerhalb dieser Gruppe solle keine Grunderwerbsteuer anfallen. Die Gewerbesteuer wollen die Liberalen abschaffen und den Gemeinden eine "angemessene Ersatzfinanzierung" zugestehen. Das Umwandlungssteuerrecht will die Fraktion so in das Unternehmensteuerrecht integrieren, dass Umwandlungen bei Unternehmen ohne die Besteuerung stiller Reserven möglich sind. Das Vermögensteuergesetz sei abzuschaffen, und bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer wollen die Abgeordneten eine Regelung einführen, welche die Familienunternehmen schont.

Für Zinsen und Dividenden schlägt die FDP eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent vor, die an der Quelle, also bei der kontoführenden Bank oder dem ausschüttenden Unternehmen, abgeführt wird. Das Bankgeheimnis könne wieder hergestellt werden, weil Kontenabfragen und Kontrollmitteilungen überflüssig würden. Die Quellenbesteuerung bei Kapitalbeträgen führe zu mehr Steuergerechtigkeit, weil alle Vermögenserträge ausnahmslos erfasst würden. Dadurch würde auch der Finanzplatz Deutschland gestärkt, heißt es weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_055/02
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