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056/2006
Datum: 22.02.2006
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heute im Bundestag - 22.02.2006

Rundfunkgebührenbefreiung und Sozialtarif bundeseinheitlich zu beantragen

Kultur und Medien/Antwort

Berlin: (hib/SUK) Anträge auf Rundfunkgebührenbefreiung und den Sozialtarif der Deutschen Telekom können bundeseinheitlich bei der Gebühreneinzugszentrale beziehungsweise in jedem T-Punkt gestellt werden. Ein Anspruch auf Gewährung des Sozialtarifs bei der Telekom besteht nicht, da es sich dabei um eine freiwillige Leistung handelt. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/630) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/468) hin. Auf die Frage der Linksfraktion, ob Bezieher von Grundsicherungsleistungen auf die Möglichkeit hingewiesen werden, von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden zu können oder den Sozialtarif der Telekom zu bekommen, kann die Bundesregierung keine "zentralen Aussagen" machen. Es gebe für diese Themenfelder bei der Bundesagentur für Arbeit keine zentralen Vorgaben.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_056/05
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