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067/2006
Datum: 08.03.2006
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heute im Bundestag - 08.03.2006

Elterngeld soll wirtschaftliche Basis des betreuenden Elternteils sichern

Familie/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Die Festsetzung der Einkommensersatzleistung im künftigen Elterngesetz soll die wirtschaftliche Lebensgrundlage der Person sichern, die ein Kind im ersten Lebensjahr maßgeblich betreut. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 16/769) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/620). Die Bemessung der Absicherung beträgt danach etwa zwei Drittel des letzten Nettoeinkommens. Bei Gewerbetreibenden, Selbständigen, Studierenden, oder Auszubildenden werde damit einem "auch anderweitig üblichen Maßstab gefolgt", zum Beispiel dem Arbeitslosengeld I. Da der Entwurf zum Elterngeldgesetz jedoch noch nicht fertig gestellt sei, könnten Fragen zur Regelung von Details derzeit noch nicht beantwortet werden, heißt es in der Vorlage. Unbeantwortet bleibt damit auch die Frage der Liberalen, wie die Regierung ihre Entscheidung für eine Höchstgrenze von 1.800 Euro des pauschalisierten Nettoeinkommens beim Elterngeld begründet oder wie das Elterngeld ausgestaltet werden soll, wenn der betreuende Elternteil vor Geburt des Kindes nicht berufstätig war. Offen bleibt weiter, wann die Regierung das Steuersystem "besser auf Flexibilisierungen in der Erwerbstätigkeit" ausrichten will. Laut Koalitionsvertrag sollte ein Anteilssystem eingeführt werden, mit dem jeder Ehegatte künftig soviel Lohnsteuer zahlt, wie es seinem Anteil an gemeinsamen Bruttolohn entspricht. Auch hier sei ein Gesetzgebungsverfahren noch nicht eingeleitet, heißt es.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_067/04
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