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073/2006
Datum: 09.03.2006
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heute im Bundestag - 09.03.2006

Negativeffekte korrigieren - Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt durchsetzen

Familie/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung soll das grundgesetzliche Gleichstellungsgebot auf dem Arbeitsmarkt durchsetzen. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag ( 16/833). Die Linken führen an, in den vergangenen Jahren seien "etliche arbeitsmarktpolitische Maßnahmen ergriffen worden, die deutliche negative Effekte für Frauen gezeigt" hätten. Frauen seien danach "in besonderem Maße Verliererinnen der Arbeitsmarktreformen der vergangenen Jahre". Die Probleme seien durch aktuelle Berichte der EU-Kommission, der Bundesregierung und anderer Institutionen bekannt. So würden Frauen auf dem Arbeitmarkt noch immer strukturell benachteiligt, die Erwerbsbeteiligung von Frauen sei nach wie vor geringer, als die von Männern, und Frauen seien durchschnittlich länger arbeitslos. Die Erwerbsquote von Frauen sei in den letzten Jahren nur dadurch angestiegen, dass nun noch mehr Frauen Teilzeit arbeiten. Dies erfolge "oftmals in prekären Beschäftigungsverhältnissen", die keine eigenständige Existenzsicherung ermöglichen. So sei in Deutschland die Differenz zwischen Durchschnittsarbeitszeiten von Frauen und Männern im Vergleich zu anderen EU-Ländern besonders groß. Mehr als verdoppelt habe sich zwischen 1991 und 2004 die Zahl der Frauen, die unter 15 Stunden wöchentlich beschäftigt sind. Seien im Jahr 2003 nur 21 Prozent aller Frauen geringfügig beschäftigt gewesen, so sei diese Zahl im Jahr 2004 auf 68 Prozent gestiegen. Diese Form der Erwerbsbeteiligung von Frauen beeinträchtigte die familiäre Verantwortung für Kinder, so die Fraktion. Das sei besonders für Alleinerziehende dramatisch. Vor allem das Armutsrisiko sei nach wie vor sehr hoch - mehr als 80 Prozent der alleinerziehenden Frauen seien von Armut betroffen, heißt es in dem Antrag. Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz einzuführen und damit die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie umzusetzen. Durchsetzen solle die Regierung auch den Grundsatz "Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit". Die "Entgeltdifferenz zwischen Frauen und Männern" sei dabei auch im Öffentlichen Dienst zu überwinden. Für die Privatwirtschaft müsse ebenfalls ein Gesetz zur Gleichstellung von Männern und Frauen eingeführt werden. So sollen Unternehmen verpflichtet werden, den Frauenanteil in verantwortlichen Positionen und Führungsebenen systematisch zu erhöhen. Schließlich solle die Regierung ein Steuerrecht ohne die geschlechterspezifische Diskriminierung eines Ehegattensplittings einführen. Mini- und Midijobs seien in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln, um volle Ansprüche auf soziale Sicherung zu gewährleisten. Abzuschaffen ist nach Auffassung der Fraktion das diskriminierende Prinzip der Bedarfsgemeinschaft beim Arbeitslosengeld II. Hier sollten Individualansprüche eingeführt werden, um viele Frauen, die von der Aberkennung eigener Ansprüche betroffen sind, aus der finanziellen Abhängigkeit von ihren Partnern zu lösen.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_073/03
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