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073/2006
Datum: 09.03.2006
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heute im Bundestag - 09.03.2006

Im Bundestag notiert: Altersgrenze für die steuerliche Berücksichtigung eines Kindes

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung prüft derzeit, wie die Altersgrenze für die steuerliche Berücksichtigung eines Kindes künftig ausgestaltet werden soll. Diese Prüfung sei auch im Hinblick auf die Auswirkungen einer herabgesetzten Altersgrenze noch nicht abgeschlossen, betont sie in ihrer Antwort (16/806) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/642) zu den bildungspolitischen Folgen einer Kindergeldbefristung auf 25 Jahre. Bisher wird Kindergeld bis zum vollendeten 27. Lebensjahr gezahlt.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_073/12
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