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084/2006
Datum: 16.03.2006
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heute im Bundestag - 16.03.2006

FDP will Arbeitskampfrecht zugunsten der Notfallversorgung einschränken

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/MPI) Vor dem Hintergrund des laufenden Streiks im öffentlichen Dienst mahnt die FDP-Fraktion eine Einschränkung des Arbeitskampfrechts an. In einem Antrag ( 16/953), der am Donnerstagnachmittag zusammen mit einem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke ( 16/856) im Parlament behandelt werden soll, heißt es, das Gemeinwohl dürfe durch einen Arbeitskampf "nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden". Die Notfallversorgung der Bevölkerung und die innere Sicherheit müssten jederzeit gewährleistet sein. Im Einzelnen fordert die FDP von der Bundesregierung eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für den Ausschluss einzelner Streikmaßnahmen bei einer konkreten erheblichen Gefahr wie Leben, Gesundheit und Freiheit. Dabei haben sie Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes im Blick. Zudem müssten die zuständigen Stellen ermächtigt werden, bei Arbeitskämpfen Maßnahmen zu ergreifen, die die Notfallversorgung der Bevölkerung sicherstellen und den Katastrophenschutz, die Einsatzfähigkeit der Rettungsdienste und Feuerwehren sowie der Polizei gewährleisten. Die FDP verweist darauf, dass der Streik im öffentlichen Dienst in den vergangenen Wochen in einigen Bundesländern "zum Teil zu unverhältnismäßigen Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geführt" habe. "In verschiedenen Orten wurden trotz zum Teil katastrophaler winterlicher Wetterlagen die Winterdienste bestreikt, was die Gefahr von Verkehrsunfällen erheblich erhöhte", betonen die Abgeordneten. Zudem habe das Bestreiken der Müllentsorgung angesichts "der Seuchengefahr auch durch die Vogelgrippe" eine "ernste Gefahrenquelle" hervorgebracht.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_084/01
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