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091/2006
Datum: 21.03.2006
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heute im Bundestag - 21.03.2006

Banken-Freistellung von der Pflicht zur Eigenkapitalunterlegung unter der Lupe

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion bezieht sich in einer Kleine Anfrage ( 16/991) auf die Umsetzung der internationalen Vereinbarung über die Eigenkapitalanforderungen an Banken ("Basel II") in EU- und deutsches Recht. Die Bundesregierung plane in ihrem Gesetzentwurf zur Umsetzung der neuen EU-Bankenrichtlinie und der neuen EU-Kapitaladäquanzrichtlinie, von dem Wahlrecht Gebrauch zu machen, künftig nicht nur wie bisher Gruppen von Kreditinstituten unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht zur Eigenmittelunterlegung freizustellen, sondern auch so genannte Haftungsverbünde. Wie die Fraktion erläutert, haben die Banken die Pflicht, Kredite mit Eigenkapital zu unterlegen, um mögliche Ausfallrisiken vorsorglich abzusichern. Eine durchgängige Freistellung von der Forderung nach einer solchen Eigenmittelunterlegung sei nur dann zu rechtfertigen, wenn Ausfallrisiken zu vernachlässigen oder überhaupt nicht vorhanden sind. Die Bundesregierung wird gefragt, wie hoch sie die Zahl der Haftungsverbünde einschätzt, die die vorgesehenen Privilegien nutzen werden. Die Regierung soll sagen, was ihrer Ansicht nach dafür spricht, von Haftungsverbünden keine konsolidierte Rechnungslegung zu verlangen, die einen Überblick über die Gesamtrisikosituation nach Konzernstandards liefert. Gefragt wird ferner, wie gewährleitstet werden soll, dass eine Überwachung der unterschiedlichen Geschäftsstrategien der Sparkassen und Landesbanken trotz fehlender Konzern-Rahmenbedingungen möglich ist. Von Interesse ist auch, inwieweit die Mitglieder von Haftungsverbünden bei "Schieflagen" oder Kreditausfällen zur Stützung verpflichtet werden sollen. Schließlich wollen die Abgeordneten wissen, ob die Regierung annimmt, dass die Haftungsverbünde über geeignete Instrumente zur Risikomessung verfügen, die einen "vollständigen und adäquaten Einblick" in die Risikosituation des Verbundes zulassen.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_091/05
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