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101/2006
Datum: 30.03.2006
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heute im Bundestag - 30.03.2006

Bundesrat will Mitsprache bei der Ernennung von europäischen Richtern

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Die Auswahl der deutschen Richter und Generalanwälte an den Gerichten der Europäische Union und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte soll künftig nur im Einvernehmen mit dem Richterwahlausschuss des Parlaments und der Länderkammer erfolgen. Der Bundesrat hat dazu einen Gesetzentwurf ( 16/1038) zur Änderung des Richterwahlgesetzes vorgelegt. Die Länderkammer erläutert, die Auswahl der deutschen Kandidaten erfolge bislang in einem "intransparenten und exekutivischen Verfahren", das der Bedeutung der Ämter nicht gerecht werde. Zwar sei Ende vorigen Jahres eine teilweise Änderung des Verfahrens in einem Gesetz beschlossen. Dessen Inkrafttreten hinge allerdings vom Wirksamwerden des Vertrages über eine Verfassung für Europa ab. Ob und wann diese erfolgen werde, lasse sich derzeit nicht abschätzen. Die Bundesregierung lehnt den Gesetzentwurf ab. Es wäre ein "falsche Signal", wenn jetzt nationale Regelungen unter Hinweis auf die Ungewissheit des Inkrafttretens des Verfassungsvertrages vorgezogen würden, so ihre Begründung.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_101/02
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