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118/2006
Datum: 12.04.2006
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heute im Bundestag - 12.04.2006

Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf dem Prüfstand

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Nach der Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von sieben Prozent erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 16/1182). Darin heißt es, in einer Anlage zum Umsatzsteuergesetz seien 54 Produkte aufgeführt, für die der ermäßigte Steuersatz gilt. Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 5. August 2004, in dem die Anwendung dieses Steuersatzes im Einzelnen erläutert wird, umfasse 140 Seiten. Für die Abgeordneten liegt daher der Verdacht nahe, dass die Umsetzung bei den Finanzbehörden vor Ort, aber auch bei den Unternehmen und Bürgern erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Ermäßigte Umsatzsteuersätze müssten daher für die Finanzämter einfach anzuwenden und für die Bürger sowie die Unternehmen gut verständlich sein, so die Liberalen. Die Regierung solle sagen, ob die Zahl der Produkte und Dienstleistungen, für die der reduzierte Steuersatz erhoben wird, eingeschränkt werden soll, wie viele Gerichtsverfahren bereits um die Anwendbarkeit geführt wurden und auf welche Summe sich die jährlichen zusätzlichen Kosten belaufen würden, wenn ein ermäßigter Steuersatz für Arzneimittel eingeführt würde. Die Fraktion erkundigt sich im Einzelnen nach den Gründen, weshalb für bestimmte Waren wie etwa für Krab ben oder Trüffel der ermäßigte Steuersatz gilt. Schließlich wollen die Abgeordneten wissen, wie viele Mitarbeiter der Zoll- und Finanzbehörden regelmäßig mit Fragen der Umsatzbesteuerung beschäftigt sind.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_118/03
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