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157/2006
Datum: 19.05.2006
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heute im Bundestag - 19.05.2006

Entfernungspauschale und Sparerfreibetrag kürzen

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) CDU/CSU und SPD haben den Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2007 ( 16/1545) vorgelegt, der heute in erster Lesung im Bundestag beraten wird. Unter anderem ist vorgesehen, die Entfernungspauschale in Höhe von 30 Cent pro Kilometer für Fahrten zum Arbeitsplatz auf Fernpendler zu beschränken, sodass für die ersten 20 Entfernungskilometer keine steuerliche Abzugsfähigkeit mehr gegeben ist. Damit will die Koalition das "Werkstorprinzip" durchsetzen, wonach Fahrten zum Arbeitsplatz der Privatsphäre zuzuordnen sind. Der Sparerfreibetrag soll von derzeit 1.370 Euro für Ledige und 2.740 Euro für Ehepaare auf 750 Euro für Ledige und 1.500 Euro für Ehepaare reduziert werden.

Ferner ist geplant, für Spitzenverdiener ab einem zu versteuernden Einkommen mehr als 250.000 Euro für Ledige und 500.000 Euro für Eheleute einen Zuschlag von drei Prozentpunkten auf die Einkommensteuer zu erheben (so genannte "Reichensteuer"). Im Hinblick auf die für 2008 vorgesehene Reform der Unternehmensbesteuerung sollen allerdings Gewinneinkünfte bei dieser Zuschlagsregelung bis Ende 2007 nicht berücksichtigt werden. Sollte die Unternehmenssteuerreform wie vorgesehen zum 1. Januar 2008 in Kraft treten, wollen die Fraktionen diese Tarifbegrenzung entsprechend verlängern.

Zugleich soll die Altersgrenze für die Zahlung von Kindergeld und für Kinderfreibeträge vom Geburtsjahrgang 1983 vom 27. auf den 25. Geburtstag vorverlegt werden. Kinder des Geburtsjahrganges 1982 sollen Kindergeld bis zum vollendeten 26. Lebensjahr erhalten. Die Fraktionen wollen damit einen Anreiz setzen, ein Studium zügiger zu beenden. Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sollen nur noch dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich abzugsfähig sein, wenn das Arbeitszimmer Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit ist.

Darüber hinaus ist vorgesehen, die Bergmannsprämie ab 2007 von 5 Euro pro Untertageschicht auf 2,50 Euro zu senken und von 2008 an endgültig abzuschaffen. Das arbeitsmarktpolitische Ziel der 50 Jahre alten Prämie, die Attraktivität des Bergmannsberufs zu steigern, sei inzwischen überholt, heißt es in dem Gesetzentwurf. Angesichts des notwendigen Personalabbaus in dieser Branche sei die Prämie sogar kontraproduktiv.

Die Fraktionen erhoffen sich von diesen Änderungen Steuermehreinnahmen von 2,12 Milliarden Euro im kommenden Jahr, die sich in den Folgejahren auf über 5 Milliarden Euro steigern sollen. Auf den Bund entfallen danach 2007 Mehreinnahmen von 973 Millionen Euro, auf die Länder 866 Millionen Euro und auf die Gemeinden 284 Millionen Euro. Zur Begründung schreiben die Fraktionen, das Ziel der Haushaltskonsolidierung sei nicht ohne "spürbare Einschnitte" erreichbar. Die einzelnen Vorhaben seien allerdings an der individuellen Leistungsfähigkeit und der Verteilungsgerechtigkeit ausgerichtet und im Ergebnis "zumutbar ausgestaltet".

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_157/04
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