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175/2006
Datum: 07.06.2006
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heute im Bundestag - 07.06.2006

Linksfraktion: Nutzern von Grundstücken angemessene Entschädigung zahlen

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Nach Auffassung der Linksfraktion sollen die Nutzer von Garagen sowie von Wochenendhäusern, Grundstückseinrichtungen und Anpflanzungen bei Auslaufen der Investitionsschutzfrist Ende 2006 bzw. Ende 2022 eine Wert ausgleichende Entschädigung erhalten. Eine entsprechende Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes ist dazu erforderlich, schreiben die Abgeordneten in einem Gesetzentwurf ( 16/1736). Die Nutzer hätten in der Regel erhebliche finanzielle und arbeitsmäßige Investitionen gehabt, wie zum Beispiel die Erschließung der häufig verwilderten oder verwahrlosten Bodenfläche, die Anlage von Einrichtungen zur Energie- und Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung oder die Errichtung eines Bungalows oder einer Garage. Der durch die Investitionstätigkeit des Nutzers begründete Wertzuwachs des Grundstückes falle bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses aber vollständig dem Bodeneigentümer zu. Aus diesem Grunde müsste der Eigentümer dem Nutzer nach dem Ende des Vertragsverhältnisses auch für den Zeitwert der Grundstücke eine angemessene Entschädigung leisten.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_175/01
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