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175/2006
Datum: 07.06.2006
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heute im Bundestag - 07.06.2006

Fahrgastrechte erweitern - Missbrauchsgefahr vermeiden

Verkehr und Bauwesen/Unterrichtung

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung strebt eine Weiterentwicklung der schon bestehenden Rechte der Fahrgäste an. Darin sieht sie sich durch ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigt, wie sie in einem Bericht zur "Qualitätsoffensive im öffentlichen Personenverkehr - Verbraucherschutz und Kundenrechte stärken" erklärt. Dieser liegt jetzt als Unterrichtung ( 16/1484) vor. Bei einer gesetzlichen Regelung sei allerdings in jeden Fall zu berücksichtigen, dass erweiterte Fahrgastrechte wirtschaftlich vertretbar sein müssten und die Beförderungsunternehmen und die Steuerzahler nicht unangemessen belasten dürften. Insbesondere dürfe durch sie nicht unbillig in den Wettbewerb zwischen den einzelnen Verkehrsträgern eingegriffen werden. Es liefe auch einer nachhaltigen Verkehrspolitik zuwider, wenn zwar die Kundenrechte gestärkt würden, aber infolge dessen die Tarife so erhöht werden müssten, dass das Angebot im öffentlichen Personenverkehr für Kunden unattraktiv würde. Besondere Aufmerksamkeit widmen die Gutachter einer Fahrpreisminderung bei Verspätung. Der Bundesregierung erscheint eine gestaffelte prozentuale Fahrpreiserstattung in Höhe von 30/60/90 Prozent bei einer Verspätung von 30/60/90 Minuten zwar als "eingängige Regelung", sie sei jedoch hinsichtlich ihrer Praxisnähe und der wirtschaftlichen Auswirkungen zu prüfen. Näherer Prüfung bedarf laut Regierung auch die Frage, ob die Erstattung in Form von Gutscheinen neben der vorgeschlagenen Bargelderstattung möglich bleiben sollte. Viele Verkehrsunternehmen befürchteten bei Bargelderstattungen erhöhte Missbrauchsanreize und -möglichkeiten. Auch in den europäischen Nachbarländern sei die Erstattung in Form eines Gutscheins möglich. Einer "vertieften Prüfung" bedarf auch die von den Gutachtern empfohlene einheitliche Behandlung des Nah- und Fernverkehrs. Nahverkehr könne in der Regel nicht kostendeckend betrieben werden; er sei deshalb auf die öffentliche Ko-Finanzierung angewiesen. Es müsse befürchtet werden, dass zusätzliche Kosten aufgrund von Gewährleistung entweder zu einer Verteuerung der Fahrpreise führten oder das Defizit der Nahverkehrsunternehmen vergrößerten und von den Aufgabenträgern und damit letztlich von den Steuerzahlern auszugleichen wären. Zu prüfen sei daher insbesondere, ob nicht für den Nahverkehr an einem Haftungsausschluss für Verspätung und Ausfall von Beförderungsunternehmen festgehalten werden sollte. Hierfür spreche, dass die Aufgabenträger im Schienenpersonennahverkehr verstärkt dazu übergegangen seien, im Rahmen von Verkehrsverträgen die Qualität durch Bonus- und Malussysteme sicherzustellen. Der von den Gutachtern weiter unterbreitete Vorschlag für eine Sonderregelung für Zeitkarteninhaber erscheine auf den ersten Blick einleuchtend. Es bedürfe jedoch noch näherer Prüfung, ob insoweit eine besondere gesetzliche Regelung erforderlich sei. Darüber hinaus müsse die Missbrauchsgefahr noch genauer geprüft werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_175/07
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