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176/2006
Datum: 08.06.2006
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heute im Bundestag - 08.06.2006

Liberale wollen Konnexitätsprinzip in der Verfassung verankern

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion will das so genannte Konnexitätsprinzip im Grundgesetz verankern. Wie es in einem Antrag ( 16/1677) heißt, wird darunter der Grundsatz verstanden, dass Aufgabennehmung und Ausgabenverantwortung bei derselben staatlichen Ebene liegen sollten. Im Grundgesetz gebe es nach wie vor kein Konnexitätsprinzip, das ausdrücklich die Kommunen einbezieht. Im Zuge der Föderalismusreform habe die Große Koalition vereinbart, das Konnexitätsprinzip nicht im Grundgesetz zu verankern. Vorgesehen sei lediglich ein Aufgabenübertragsverbot in den Artikeln 84 und 85. Dies würde aber die Städte, Gemeinden und Landkreise nicht in gewünschter Weise entlasten, heißt es in dem Antrag. Nach Auffassung der Liberalen wird der Bund viele Gesetzesvorhaben beschließen, die Folgekosten auf der kommunalen Ebene auslösen. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei die Finanzfassung des Grundgesetzes darauf angelegt, Bund und Länder in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben finanziell wahrnehmen zu können. Dies müsse auch im Hinblick auf die Kommunen gelten. Die Regierung wird deshalb aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem das jetzt vorgeschlagene Aufgabenübertragungsverbot durch eine Konnexitätsregelung ersetzt wird. Diese soll sicherstellen, so die Abgeordneten, dass der Gesetz- und Verordnungsgeber Bestimmungen über die Kostendeckung treffen muss, wenn er die Gemeinden oder Gemeindeverbände durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes dazu verpflichtet, bestimmte Aufgaben zu erfüllen.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_176/06
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