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199/2006
Datum: 27.06.2006
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heute im Bundestag - 27.06.2006

Bundesregierung hält beim Urheberrecht an Zulässigkeit privater Kopien fest

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Beim Gebrauch beispielsweise des Internetradios oder bei Privatkopien auf CD-Rohlingen sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/1828) keine wesentlichen Beschränkungen vor. Es halte insofern an der Zulässigkeit der Kopie auch im digitalen Bereich fest. Allerdings sehe der Entwurf vor, dass die Kopie nicht nur dann unzulässig sein solle, wenn die Vorlage offensichtlich rechtswidrig hergestellt worden sei, sondern auch dann, wenn die Vorlage unter Verstoß gegen geltendes Recht im Internet zum Download angeboten wurde. Das Gesetz werde in Zukunft ferner eine flexible Anpassung der Pauschalvergütung an den Stand der Technik gewährleisten. So ist vorgesehen, dass die Beteiligten selbst die Vergütung in weitgehender Selbstregulierung bestimmen. Als alternatives Verfahren zur Streitbeilegung werde ein freiwilliges Schlichtungsverfahren eröffnet. Wie die Regierung erläutert, soll mit dem Gesetz die Anpassung des deutschen Urheberrechts an die Entwicklungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie fortgeführt werden. Der Bundesrat führt in seiner Stellungnahme aus, er halte es für "dringend geboten", ein bildungs- und wissenschaftsfreundlicheres Urheberrecht zu schaffen. Sei der Gesetzgeber dazu nicht bereit, bestehe die Gefahr, dass Deutschland hinter den Möglichkeiten zurückbleibe, die in anderen EU-Mitgliedsstaaten oder in den USA für Bildung und Wissenschaft bestünden. Die Bundesrepublik, so die Länderkammer, erleidet dadurch erhebliche Nachteile. Die Bundesregierung meint dazu, der Entwurf schaffe "angemessene Rahmenbedingungen" für ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht. So werde beispielsweise durch die neue Regelung, mit dem die Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven für zulässig erklärt werde, dem geltenden Urheberrechtsgesetz eine völlig neue Reglung hinzugefügt. Diese entspreche gerade dem Bildungsauftrag dieser Einrichtungen und fördere die Medienkompetenz der Bevölkerung. Außerdem enthalte der Gesetzentwurf eine Bestimmung, die dem Kopienversand der Bibliotheken erstmals auf eine gesetzliche Grundlage stelle. Dabei sei allerdings unter anderem die Rechtsposition der Urheber und Verlage zu respektieren gewesen, die ebenso wie die Belange von Forschung und Wissenschaft verfassungsrechtlich geschützt seien. Insoweit sei ein "angemessener Ausgleich" zwischen den widerstreitenden Interessen zu finden gewesen.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_199/02
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