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200/2006
Datum: 27.06.2006
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heute im Bundestag - 27.06.2006

Bundesregierung: Geltende Rechtslage für Befehlsverweigerer wiedergegeben

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/BOB) In "Hinweise für Rechtsberater und Rechtslehrer - Umgang mit Soldaten und Soldatinnen, die aus Gewissensgründen Befehlen nicht befolgen wollen" ist die geltende Rechtslage wiedergegeben. Durch die Fachaufsicht der jeweiligen Dienstaufsicht führenden Rechtsberater und das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) selbst ist sichergestellt, dass die Rechtberater "ausschließlich" diese Rechtslage befolgen, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/1921) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/1734) mit. Bei den "Hinweisen" handele es sich im Übrigen um ein ressortinternes Arbeitspapier des BMVg, das an die Rechtsberater, -lehrer und -dozenten der Bundeswehr als Auswertung des Urteils des 2. Wehrdienstsenates des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni vorigen Jahres verteilt wurde. Ob und in welchem Maße diese "Hinweise" konkret "herangezogen" würden, liege in deren Ermessen, so die Regierung.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_200/04
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