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207/2006
Datum: 03.07.2006
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heute im Bundestag - 03.07.2006

Bundesrat: Gerichten die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung erleichtern

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern sollen Gerichte auch nach dem Verkünden des Urteils die Möglichkeit haben, nachträglich Sicherungsverwahrung anzuordnen. Dazu soll das Strafgesetzbuch (StGB) geändert werden. Ein Gesetzentwurf des Bundesrates ( 16/1992) führt dazu aus, die Erfahrungen seit dem Juni 2004, als eine nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in das StGB eingefügt wurde, hätten gezeigt, dass der bisherige Wortlaut nicht eindeutig den Willen des damaligen Gesetzgebers wiedergebe. Gerade bei Tätern, die extrem gefährlich seien, bisher jedoch erst eine gravierende Straftat begangen hätten, sei die nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in gravierenden Fällen notwendig, um dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Dem Verurteilen müsse zugleich die Chance gegeben werden, durch eine Veränderung seiner Persönlichkeit zum Positiven unter Mithilfe des Strafvollzugs eine positive Prognose zu erreichen. Nach den Plänen der Länderkammer soll die Sicherungsverwahrung auch für Heranwachsende gelten.

Die Bundesregierung teilt mit, sie arbeite derzeit an einem Gesetzentwurf, um die - vom Bundesrat erkannte Lücke - zu schließen. Gerade zum Schutz von Frauen und Kindern vor schweren Sexual- und Gewaltstraftaten sei dies erforderlich. So hat die restriktive Anwendung des neuen Paragrafen im Strafgesetzbuch zur nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung laut Regierung dazu geführt, dass in einigen Fällen noch gefährliche Straftäter nicht in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden konnten. Grund war, dass die ihre Gefährlichkeit begründenden Tatsachen bereits im Zeitpunkt des Urteils erkennbar waren und im Strafvollzug keine "neuen erheblichen Tatsachen" hinzugetreten sind. Für die nach allgemeinem Strafrecht verurteilten Heranwachsenden soll es nach den Plänen der Regierung ebenfalls die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung geben. Dazu plant die Regierung einen eigenen Gesetzentwurf.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_207/03
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