Im Bundestag notiert: Gründungszuschuss für Arbeitslose
Berlin: (hib/MPI) Den neuen Gründungszuschuss für Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage ( 16/1946). Der Gründungszuschuss soll die bisherige Förderung der so genannten Ich-AG und das Überbrückungsgeld ablösen. Eine Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen besteht. Dies sei besonders nachteilig für diejenigen Arbeitssuchenden, die eine berufliche Weiterbildung machen, die ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld I bis unter die 90-Tage-Grenze aufzehrt. Die Fraktion will nun unter anderem wissen, ob in Zukunft auch Gründungswillige in Weiterbildung einen Zuschuss erhalten sollen, auch wenn ihr Arbeitslosengeldanspruch weniger als 90 Tage beträgt.